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wiederholtes Wiedererkennen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 67/08 vom 13.03.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiederholtes Wiedererkennen, Einzellichtbildvorlage
Stichwort:wiederholtes Wiedererkennen
Leitsatz:Das tatrichterliche Urteil muss erkennen lassen, dass sich der Tatrichter des eingeschränkten Wertes eines sog. wiederholten Wiedererkennens des Angeklagten nach einer vorangegangenen Einzellichtbildvorlage bewusst war und deutlich machen und darlegen, dass ausgeschlossen werden kann, dass sich der Zeuge beim Wiedererkennen in der Hauptverhandlung unbewusst an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 67/08



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 25/08 vom 13.03.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Wiederholtes Wiedererkennen, Einzellichtbildvorlage
Stichwort:wiederholtes Wiedererkennen
Leitsatz:Das tatrichterliche Urteil muss erkennen lassen, dass sich der Tatrichter des eingeschränkten Wertes eines sog. wiederholten Wiedererkennens des Angeklagten nach einer vorangegangenen Einzellichtbildvorlage bewusst war und deutlich machen und darlegen, dass ausgeschlossen werden kann, dass sich der Zeuge beim Wiedererkennen in der Hauptverhandlung unbewusst an den im Ermittlungsverfahren vorgelegten Lichtbildern orientiert hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 25/08

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 594/03 vom 22.04.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt, wiederholtes Wiedererkennen, Beweiswert
Stichwort:wiederholtes Wiedererkennen
Leitsatz:Stützt der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten maßgeblich auf die Identifizierung durch einen Zeugen, der den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Täterin wiedererkannt hat bzw. ihn bereits im Ermittlungsverfahren als Täter identifiziert hat. müssen die Urteilsgründe hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sich das Tatgericht des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war . Auch muss der Wiedererkennungsakt nachvollziehbar in den Urteilsgründen dargestellt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 594/03


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