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Wiedererkennen

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 262/08 vom 21.07.2008

Um den Beweiswert der Aussage eines Zeugen zum Wiedererkennen nach einer Wahllichtbildvorlage durch das Revisionsgericht sachgerecht würdigen zu können, ist es erforderlich, nähere Feststellungen zu Inhalt und Qualität der Wahllichtbildvorlage zu treffen, insbesondere auch dazu, ob sie den Anforderungen der Ziffer 18 RiStBV genügte.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 84/05 vom 03.05.2005

Zu den Anforderungen an die Beweiswürdigung und an die Urteilsgründe bei Wiedererkennen

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 454/04 vom 25.01.2005

1. Wenn ein Zeuge den ihm vorher unbekannten Täter anlässlich der Tat nur kurze Zeit beobachten konnte, darf sich der Tatrichter nicht ohne weiteres auf die subjektive Gewissheit des Zeugen beim ersten Wiedererkennen verlassen, sondern muss anhand objektiver Kriterien nachprüfen, welche Beweisqualität dieses Wiedererkennen hat.

2. Eine Verurteilung wegen alkoholbedingter Straßenverkehrsgefährdung bedarf nicht der Ermittlung eines konkreten Blutalkoholwertes für die Tatzeit, falls die sonstigen Umstände der Unfallfahrt zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte auf Grund alkoholischer Enthemmung und Leistungsminderung nicht in der Lage gewesen ist, sein Fahrzeug sicher zu führen. Die Fahruntüchtigkeit darf nicht vermutet werden, sondern wird erst durch alkoholtypische Ausfallerscheinungen indiziert (sog. relative Fahruntüchtigkeit). Für die Annahme alkoholbedingter Ausfallerscheinungen bedarf es einer Gesamtwürdigung sämtlicher Tatumstände sowie der Darlegungen zu der Kausalität zwischen der festgestellten Alkoholisierung und dem Unfallereignis.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 467/04 vom 29.11.2004

Zu den Anforderungen an die Urteilgründe im Fall des Wiedererkennens aufgrund einer im Ermittlungsverfahren durchgeführten Wahllichtbildvorlage.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 120/04 vom 08.03.2004

Zu den Anforderungen an die Ausführungen im tatrichterlichen Urteil, wenn der Tatrichter nicht auf ein von dem Verkehrsverstoß gefertigtes, bei den Akten befindliches Lichtbild von dem Betroffenen Bezug nimmt.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 79/01 vom 06.02.2002

1. Zum erforderlichen Umfang der Feststellungen hinsichtlich der Schadenshöhe bei Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

2. Zur Beweiswürdigung und zum Umfang der Feststellungen bei Wiedererkennen des Täters anhand eines Lichtbildes. Die für das Bußgeldverfahren geltenden regeln zum Umfang der Urteilsgründe bei Täteridentifizierung anhand eines Lichtbildes gelten entsprechend.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 1018/01 vom 05.12.2001

Bei der Identifizierung des Angeklagten aufgrund einer Lichtbildvorlage im Ermittlungsverfahren und anschließendem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung müssen die Urteilsgründe hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sich der Tatrichter des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst gewesen ist.

OLG-KOBLENZ – Beschluss, 2 Ss 216/00 vom 28.09.2000

Leitsatz:

Zur Beweiswürdigung bei Wiedererkennen des Täters anhand eines Lichtbildes

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