JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und Abfindungsvergleich
| Rechtsgebiete: | BGB, KSchG, GG, ZPO, BetrVG |
| Schlagworte: | Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und Abfindungsvergleich |
| Stichwort: | Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und Abfindungsvergleich |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine Verurteilung zum Abschluß eines in der Vergangenheit liegenden Arbeitsvertrags ist nicht möglich (Bestätigung von BAG 14. Oktober 1997 - 7 AZR 298/96 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 154 = EzA BGB § 611 Einstellungsanspruch Nr. 10 und - 7 AZR 811/96 - BAGE 87, 1 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 155). 2. Dem betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer kann ein Wiedereinstellungsanspruch zustehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt. Entsteht diese erst nach Ablauf der Kündigungsfrist, besteht grundsätzlich kein Wiedereinstellungsanspruch (Bestätigung von BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194 ff.). 3. Dem Wiedereinstellungsanspruch können berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. Diese können auch darin bestehen, daß der Arbeitgeber den in Betracht kommenden Arbeitsplatz bereits wieder besetzt hat. 4. Der Arbeitgeber kann sich auf die Neubesetzung des Arbeitsplatzes nicht berufen, wenn hierdurch der Wiedereinstellungsanspruch treuwidrig vereitelt wird. 5. Bei der Auswahl des wiedereinzustellenden Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber gem. § 242 BGB die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, von sich aus einen Arbeitnehmer über eine sich unvorhergesehen ergebende Beschäftigungsmöglichkeit zu unterrichten, hängt ebenfalls gem. § 242 BGB von den Umständen des Einzelfalls ab. 6. Ein Abfindungsvergleich kann dem Wiedereinstellungsanspruch entgegenstehen. Der Arbeitgeber kann ihn auch bei der Auswahl des wiedereinzustellenden Arbeitnehmers berücksichtigen. 7. Nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage entfällt ein Abfindungsvergleich nur dann, wenn das Festhalten an ihm für eine Partei unzumutbar ist. Aktenzeichen: 7 AZR 904/98 Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 904/98 - I. Arbeitsgericht Köln - 7 Ca 2423/97 - Urteil vom 17. Dezember 1997 II. Landesarbeitsgericht Köln - 7 Sa 396/98 - Urteil vom 21. Oktober 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 904/98 | |
"Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und Abfindungsvergleich - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum