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Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 189/02 vom 27.03.2003

Rechtsgebiete:BGB, InsO
Schlagworte:Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz
Stichwort:Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsveräußerung in der Insolvenz
Leitsatz:1. Der Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz ist zeitlich begrenzt. Seine Voraussetzungen müssen innerhalb der Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO entstanden sein und der Arbeitnehmer muß ihn innerhalb von einen Monat (§ 613a Abs. 6 Satz 1 BGB n.F. analog) nach Kenntniserlangung von den den Betriebsübergang ausmachenden tatsächlichen Umständen gegenüber dem Betriebserwerber geltend machen.

2. In Fällen, in denen die Betriebstätigkeit nach der ursprünglichen Absicht des Insolvenzverwalters zum Ende der Höchstfrist des § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO für die Kündigung der Belegschaft der Insolvenzschuldnerin eingestellt und "nahtlos" von einem Betriebserwerber fortgeführt wird, kann dieser sich nicht darauf berufen, er habe die Leitungsmacht über den Betrieb der Insolvenzschuldnerin erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses übernommen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 189/02




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