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Wiedereinsetzungsantrag

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 456/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Wiedereinsetzungsantrag, Rechtsbeschwerdebegründung zweifelhaft, da nur Ausführungen zum Wiedereinsetzungsantrag, hinreichende Auseinandersetzung, Verwerfung nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt, ärztliches Attest, Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung, besondere Vollmacht, Nachweis, Vortrag, Klärung der Fahrereigenschaft war erforderlich
Stichwort:Wiedereinsetzungsantrag
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nicht wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen hätte verworfen werden dürfen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 456/08



HESSISCHES-LAG – Urteil, 12 Sa 292/08 vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:ArbGG, ZPO
Schlagworte:Berufungszurückweisung, Berufungsbegründungsfrist, Wiedereinsetzungsantrag, Beendigung Mandatsverhältnis
Stichwort:Wiedereinsetzungsantrag
Leitsatz:1. Geben mehrere Verfahrensbevollmächtigte sich widersprechende Verfahrenserklärungen gleichzeitig oder nicht ausschließbar gleichzeitig ab (hier: Berufungsrücknahme und Berufungsbegründungsschrift am vorletzten Tag der Frist), so sind beide als sich gegenseitig ausschließend wirkungslos.

2. Der Umstand, dass der erste Prozessbevollmächtigte noch eine wirksame Prozesserklärung abgeben konnte, wäre durch eine auch im Außenverhältnis wirksame Beendigung des Mandatsverhältnisses durch eine der beiden Bevollmächtigten zu verhindern gewesen. Dazu hätte es gemäß § 87 Abs. 1 ZPO sowohl der Anzeige des Erlöschens des bisherigen Mandatsverhältnisses als auch der Bestellung eines anderen Anwalts bedurfte. Aus den Mitteilungen muss klarwerden, dass der neue Bevollmächtigte an die Stelle des alten tritt. Da solche Mitteilungen durch die Prozessbevollmächtigten schuldhaft unterblieben sind und der Kläger sich gemäß § 85 Abs. 2 ZPO dieses Verschulden zurechnen lassen muss, konnte Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist nicht gewährt werden.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 12 Sa 292/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 11 ME 132/08 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Anhörungsrüge, Beschwerdebegründungsfrist, Organisationsverschulden, Rechtsanwalt, Sorgfaltspflicht, Vorfrist, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:Wiedereinsetzungsantrag
Leitsatz:Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geht einer Anhörungsrüge vor.

Bei Fristen für die Begründung eines Rechtsmittels (hier: Beschwerdebegründungsfrist) muss der Rechtsanwalt Vorkehrungen treffen, die gewährleisten, dass zusätzlich eine Vorfrist notiert und überwacht wird (wie BVerwG, Beschl. v. 21.2.2008 - 2 B 6/08 -).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 11 ME 132/08

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 28/07 vom 18.01.2007

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Berufungsverwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung, Wiedereinsetzungsantrag
Stichwort:Wiedereinsetzungsantrag
Leitsatz:Zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrag gegen ein die Berufung verwerfendes Urteil muss der Angeklagte einen Sachverhalt vortragen, der ein der Wiedereinsetzung entgegenstehendes eigenes Verschulden ausschließt. Erforderlich ist eine genaue Darstellung der Umstände, die für die Frage, wie und gegebenenfalls durch welche Umstände es zu der Versäumung der Berufungshauptverhandlung gekommen ist, bedeutsam sind.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 28/07


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