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Wiedereinsetzung in den vorigens Stand

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OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 53/06 vom 14.08.2006

Rechtsgebiete:EGGVG, StPO
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigens Stand, Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten, Zurechnung
Stichwort:Wiedereinsetzung in den vorigens Stand
Leitsatz:Dem Antragsteller ist auch dann ein Verschulden seines Verfahrensbevollmächtigen im Rahmen der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zuzurechnenm, wenn er sich im Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG gegen den staatlichen Strafanspruch wendet.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 VAs 53/06




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