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Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 2 Sa 1465/08 vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, Anforderungen an die anwaltliche Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
Stichwort:Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 2 Sa 1465/08



LAG-HAMM – Urteil, 11 Sa 757/02 vom 05.12.2002

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Stichwort:Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist
Leitsatz:Der nicht vorherzusehende Umstand, dass Reno-Auszubildende bei einer externen Schulung zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung unzutreffend über die neue Berufungsbegründungsfrist informiert werden ("Begründungsfrist: § 520 ZPO: 2 Monate ab Einlegung der Berufung (Neu!!)"), und die daraufhin von den Kanzleiangestellten eigenständig und ohne Rückfrage vorgenommene Umstellung der Grundsätze der Fristenberechnung rechtfertigen keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, wenn die Anwälte der Sozietät ihre Angestellten weder zu der neuen Berufungsbegründungsfrist nach §§ 520 II ZPO, 66 I ArbGG geschult haben noch glaubhaft gemacht haben, dass sie den Angestellten die eigenmächtige Änderung der Grundsätze der Fristenberechnung ausdrücklich untersagt haben (im Anschluss an BGH AP Nr. 48 zu § 233 ZPO 1977).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 11 Sa 757/02


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