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Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 91/01 vom 09.01.2002

Rechtsgebiete:WEG, FGG
Schlagworte:Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat
Stichwort:Wiedereinsetzung bei Erstellung des Versammlungsprotokolls erst nach einem Monat
Leitsatz:1. Jedenfalls für den abwesenden Wohnungseigentümer bedeutet das Fehlen einer Versammlungsniederschrift bei Ablauf der Beschlussanfechtungsfrist ein Hindernis für deren Wahrung, weil er sich auf mündliche Auskünfte über die Abstimmungsergebnisse und Beschlussinhalte wie auch auf noch nicht vollständig unterschriebene Protokollentwürfe nicht zu verlassen braucht.

2. Stellt sich das Hindernis für die Fristwahrung erst in dritter Instanz heraus, bedarf es keines wiederholten Wiedereinsetzungsantrages. Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Sache an das Amtsgericht zurückverweisen, auch wenn die Vorinstanzen nach dem damaligen Aktenstand zutreffend die Wiedereinsetzungsvoraussetzungen verneint haben.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 91/01




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