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Wiedereinsetzung bei Büroversehen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, I R 11/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:FGO
Schlagworte:Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Gerichtsbescheid - Wiedereinsetzung bei Büroversehen - Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist
Stichwort:Wiedereinsetzung bei Büroversehen
Leitsatz:1. Die Frist zur Begründung der Revision wird, wenn das FG in einem Gerichtsbescheid die Revision zugelassen hat, durch die Zustellung des Gerichtsbescheids ausgelöst.

2. Der Hinweis auf ein nicht näher erläutertes "Büroversehen" rechtfertigt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Volltext: BFH - Beschluss, I R 11/08




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