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Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, III R 66/07 vom 20.11.2008

Rechtsgebiete:AO
Schlagworte:Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids, Klagestattgabe durch isolierte Aufhebung von Einspruchsentscheidungen
Stichwort:Wiedereinsetzung bei Bekanntgabe eines vordatierten Steuerbescheids
Leitsatz:1. Ein Steuerbescheid, der vor dem Datum des Bescheids zugestellt wird, ist wirksam bekanntgegeben, so dass die Einspruchsfrist mit Bekanntgabe des Bescheids zu laufen beginnt.

2. Versäumt der Empfänger die Einspruchsfrist, weil er darauf vertraut hat, die Frist ende nicht vor Ablauf eines Monats nach dem Datum des Bescheids, ist regelmäßig Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren.
Volltext: BFH - Urteil, III R 66/07




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