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Wiederbepflanzungsrecht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10676/08.OVG vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:EGVO, WeinG, LVOQbA Rheinhessen
Schlagworte:Wiederbepflanzungsrecht, Flächenbindung, Betriebsbindung, Entstehung, Übertragung, Ausübung, Weinrecht, Übergang, Pächter, Verpächter, Rodung, Feststellungsklage, Zuschreibung, Zulassung
Stichwort:Wiederbepflanzungsrecht
Leitsatz:1. Wiederbepflanzungsrechte für Reben stehen öffentlich-rechtlich dem Weinerzeuger zu, der eine zulässigerweise bestocke Rebfläche rodet (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 1493/1999, § 6 Abs. 1 WeinG).

2. Die so entstandenen Rechte gehen weder durch die Rückgabe der Rebfläche an den Verpächter über noch durch die Neuanpflanzung dieser Fläche unter.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10676/08.OVG



BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 ZB 05.1779 vom 18.12.2006

Rechtsgebiete:WeinG, BayWeinRAV, Neuanpflanzungsneuregelungsverordnung, BayAbgrG, BayNatSchG
Schlagworte:weinrechtliche Genehmigung, Wiederbepflanzungsrecht, ungenehmigte Abgrabung, Beseitigung eines Biotops, entgegenstehender öffentlich-rechtlicher Belang
Stichwort:Wiederbepflanzungsrecht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 25 ZB 05.1779

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 7.00 vom 22.08.2000

Rechtsgebiete:WeinG
Schlagworte:Deutscher Weinfonds, Abgabe, Weinbergsfläche, Rebfläche, Ertragsrebfläche, Wiederbepflanzungsrecht, gebietliche Absatzförderung.
Stichwort:Wiederbepflanzungsrecht
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Länder sind nicht ermächtigt, den Inhalt des Begriffs "Weinbergsfläche" i.S.d. § 43 Nr. 1 WeinG durch Rechtsverordnung festzulegen.

2. Zur "Weinbergsfläche" i.S.d. § 43 Nr. 1 WeinG gehören die mit Reben bestockten und die vorübergehend unbepflanzten Flächen, deren Rodung zu einem Wiederbepflanzungsrecht geführt hat.

3. Erhebt ein Land eine Abgabe zur besonderen Förderung des in seinem Gebiet erzeugten Weines (§ 46 WeinG), wird der Kreis der Abgabepflichtigen namentlich in Bezug auf den Begriff der "Weinbergsfläche" durch § 43 WeinG bestimmt.

Urteil des 1. Senats vom 22. August 2000 - BVerwG 1 C 7.00 -

I. VG Mainz vom 10.09.1998 - Az.: VG 1 K 232/97.MZ -
II. OVG Koblenz vom 08.12.1999 - Az.: OVG 7 A 10751/99 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 7.00


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