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Wiederaufnahme des Verfahrens

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 768/07 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung, Vertretung, ergänzende Vertragsauslegung
Stichwort:Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 768/07



BAG – Urteil, 9 AZR 164/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:BUrlG, BetrVG, SGB III, BGB, ZPO, Anlage II Sonderbestimmungen
Schlagworte:Urlaub, Kurzarbeit, Schadensersatz
Stichwort:Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:1. Eine Betriebsvereinbarung über Kurzarbeit, die die Arbeitszeit auf Null verringert, befreit den Arbeitnehmer auch dann von seiner Arbeitspflicht, wenn der Arbeitgeber vor Einführung der Kurzarbeit für die Zeit der Kurzarbeit Urlaub gewährt hat. Deshalb kann der mit der Festsetzung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs, nicht eintreten (nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 Abs. 1 BGB).

2. Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatzurlaub nach § 283 Satz 1, § 280 Abs. 1, § 275 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB. Die Haftung des Arbeitgebers ist nur ausgeschlossen, wenn er die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB. Führt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Kurzarbeit ein, hat er die hierdurch nachträglich eingetretene Unmöglichkeit zu vertreten.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 164/08

BAG – Urteil, 9 AZR 514/07 vom 24.06.2008

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB, ZPO, GewO
Schlagworte:Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch
Stichwort:Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:Der Arbeitnehmer kann seinen Wunsch nach einer bestimmten Verteilung der zu verringernden Arbeitszeit nicht mehr ändern, nachdem der Arbeitgeber sein Angebot auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit abgelehnt hat (§ 8 Abs. 5 Satz 1 TzBfG). Der geänderte Verteilungswunsch ist nur durch neuerliche Geltendmachung von Verringerung und Verteilung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 6 TzBfG durchsetzbar.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 514/07

BAG – Urteil, 9 AZR 186/07 vom 18.03.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle
Stichwort:Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:Eine Klausel, die den ratierlichen Abbau eines Studiendarlehens für jeden Monat der späteren Tätigkeit vorsieht, ist unangemessen:

a) nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn sie keine Verpflichtung des Darlehensgebers enthält, den Studierenden nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zu beschäftigten,

b) nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn sie den Studierenden völlig im Unklaren lässt, zu welchen Arbeitsbedingungen er nach erfolgreichem Abschluss des Studiums vom Darlehensgeber beschäftigt werden soll.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 186/07


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