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Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 15.02 vom 27.08.2003

Rechtsgebiete:VermG, InvG/BInvG, InVorG, GVO, ZGB-DDR, Verkaufsgesetz
Schlagworte:Verkaufsgesetz, Modrow-Kaufvertrag, hängender Kaufvertrag, nachträgliche Investitionen, investive Veräußerung, Folgen der Aufhebung des Investitionsbescheides, Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs, Umdeutung eines Restitutionsbescheids, redlicher Erwerb, Ausschlussgründe, Verfügungsbegriff in § 3 Abs. 4 VermG, wirksame Verfügung.
Stichwort:Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs
Leitsatz:Der Erwerb eines Wohnhausgrundstücks nach dem so genannten Modrow-Gesetz zwecks Errichtung einer Steuerberatungskanzlei stellt auch im Hinblick auf dafür eingesetzte erhebliche Investitionsmittel trotz späterer Erteilung einer formal hierauf bezogenen, aber nicht durch Veräußerungsvertrag vollzogenen Investitionsbescheinigung keine investive Veräußerung dar.

Der in der Investitionsbescheinigung genannte Vorhabenträger muss mit dem endgültig begünstigten Rechtsträger identisch sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 15.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 27.97 vom 10.06.1998

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau, Bau von Einfamilienhäusern, besondere planerische und städtebauliche Einheit, übliche gemeinsame Erschließungsmerkmale, Gemeinschaftseinrichtungen, gemeinschaftlich genutzte Flächen, Unmöglichkeit der Rückgabe, Erlöschen des Restitutionsanspruchs durch Veräußerung des Vermögenswerts, Anfechtung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs, Aussetzung des Rechtsstreits, Wertausgleich
Stichwort:Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs
Leitsatz:Leitsatz:

Ein Grundstück ist nicht im Sinne des § 5 Abs, 1 Buchst. c VermG im komplexen Siedlungsbau verwendet worden, wenn lediglich eine äußerlich abgegrenzte Mehrheit von Einfamilienhäusern mit den üblichen gemeinsamen Erschließungsmerkmalen (gemeinsame Ver- und Entsorgung; Erschließung durch dieselbe Straße) errichtet wurde. Erforderlich ist darüber hinaus die Entstehung einer Siedlung mit Gemeinschaftseinrichtungen und/oder gemeinschaftlich genutzten Flächen.

Urteil des 7. Senats vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 -

I. VG Schwerin vom 20.03.1997 - Az.: VG 3 A 1104/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 27.97


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