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Wiederaufgreifen des Verfahrens Wiederaufnahme des Verfahrens

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 08.2890 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BayVwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung
Stichwort:Wiederaufgreifen des Verfahrens Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890



HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 5 Bf 47/09.AZ vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO
Stichwort:Wiederaufgreifen des Verfahrens Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:Auch in Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz kann es unter Umständen zulässig sein, Schriftsätze mit einer weiteren Begründung eines Berufungszulassungsantrags unmittelbar beim Oberverwaltungsgericht einzureichen (hier: Schriftsatz mit weiteren Zulassungsgründen nach einer Hinweisverfügung des Oberverwaltungsgerichts).

Eine als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichnete Frage muss sich auf einen entscheidungstragenden Begründungsteil im angefochtenen Urteil beziehen.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 5 Bf 47/09.AZ

HAMBURGISCHES-OVG – Urteil, 4 Bf 185/07 vom 14.05.2009

Rechtsgebiete:EG, VwGO, HmbVwVfG
Stichwort:Wiederaufgreifen des Verfahrens Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:1. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage mit der Begründung abgewiesen wurde, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtmäßig, steht einer Rücknahme dieses Verwaltungsakts gemäß § 48 Abs. 1 HmbVwVfG entgegen.

2. Dieses Ergebnis widerspricht auch dann nicht dem Gemeinschaftsrecht, wenn der Verwaltungsakt (hier die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen) gegen Gemeinschaftsrecht verstieß. Denn das Gemeinschaftsrecht überlässt es dem nationalen Recht, die Befugnis zur Rücknahme bestandskräftiger Verwaltungsakte zu regeln.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 4 Bf 185/07

HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 A 1867/07.A vom 28.01.2009

Rechtsgebiete:Richtlinie 2004/83/EG, AufenthG, VwVfG
Schlagworte:Abschiebunbsverbot, Chrsit, Ermessensentscheidung, Folgeantrag, Iran, Konvertit, Qualifikationsrichtlinie, Sperrwirkung, Stufenverhältnis, Subsidiärer Schutz, Wiederaufgreifen des Verfahrens
Stichwort:Wiederaufgreifen des Verfahrens Wiederaufnahme des Verfahrens
Leitsatz:1. Ein Anspruch auf Feststellung eines Abschiebungsverbots kann aus § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 15 Buchst. b und Art. 18 der Richtlinie 2004/83/EG hergeleitet werden, da das nationale Recht die Vorgaben der Richtlinie nicht richtig umsetzt.

2. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung kommt auch im Verfahren nach § 51 Abs. 5 VwVfG i. V. m. §§ 48, 49 VwVfG in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG i. V. m. Art. 15 Buchst. b und Art. 18 der Richtlinie 2004/83/EG vorliegen.

3. Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 7 AufenthG stehen grundsätzlich in einem Stufenverhältnis derart, dass die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG als Hauptantrag und die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG als Hilfsantrag begehrt wird.

4. Muslimische Konvertiten, die einer evangelikalen oder freikirchlichen Gruppierung angehören, sind spätestens dann einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt, wenn sie sich im Iran zu ihrem christlichen Glauben bekennen und Kontakt zu einer solchen Gruppierung aufnehmen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 A 1867/07.A


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