JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wiederaufgreifen
| Rechtsgebiete: | LVwVfG, RAVwS |
| Schlagworte: | Änderungsvorbehalt, Bestandskraft, Einkommensnachweis, Regelpflichtbeitrag, Schätzung, Vollstreckung, Wiederaufgreifen |
| Stichwort: | Wiederaufgreifen |
| Leitsatz: | 1. Einwendungen gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit eines bestandskräftigen Grundverwaltungsakts sind im Vollstreckungsverfahren grundsätzlich ausgeschlossen. Hierfür steht nur der Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens zur Verfügung, der mit einem Eilrechtsschutzantrag nach § 123 VwGO abgesichert werden kann. 2. Werden einem Antrag auf individuelle Beitragsbemessung nach § 11 Abs. 2 RAVwS weder Einkommensnachweise noch anderweitige Angaben zu den erzielten Einkünften beigefügt, kann eine Festsetzung in Orientierung am Regelpflichtbeitrag erfolgen (Änderung der Rechtsprechung). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 938/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, VwVfG, BBesG, PostPersRG |
| Schlagworte: | Vivento, Versetzung, Wiederaufgreifen, Amtsangemessene Beschäftigung, Statusamt, Abstrakt-funktionelles Amt, Konkret-funktionelles Amt, Klageantrag, Bestimmtheit, Rechtskraft, Bescheidungsurteil, Ausnahmesituation, Postnachfolgeunternehmen, Juristische Person des Privatrechts, Fernmeldemarkt, Rationalisierung, Rechtsaufsicht |
| Stichwort: | Wiederaufgreifen |
| Leitsatz: | 1. Die Bestandskraft einer Versetzung zu Vivento hat nicht zur Folge, dass dem versetzten Beamten anstelle seines verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Rücknahmeermessens gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG (i.V.m. § 51 Abs. 5 VwVfG) zustünde. 2. Das Begehren, "amtsangemessen beschäftigt" zu werden, entspricht den Anforderungen des § 82 Abs. 1 Satz 2 VwGO an die Bestimmtheit des Klageantrags. Ein entsprechender Verpflichtungsausspruch hat insbesondere einen vollstreckungsfähigen Inhalt. 3. Eine amtsangemessene Beschäftigung setzt neben der Übertragung eines konkret-funktionellen Amts grundsätzlich auch die Übertragung eines abstrakt-funktionellen Amts voraus. Zur Begründung einer Ausnahme hiervon reicht der anhaltende Konkurrenzdruck, dem die Telekom AG auf dem liberalisierten Fernmeldemarkts ausgesetzt ist, nicht aus. 4. Aus ihrer Rechtsstellung als juristische Person des Privatrechts kann die Telekom AG nicht die Befugnis herleiten, die durch Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 143b Abs. 3 GG garantierten Rechte der bei ihr beschäftigten Beamten zu schmälern (wie Hessischer VGH, Beschluss vom 19.06.2008 - 1 UZ 2699/07 -). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 S 2235/07 | |
| Rechtsgebiete: | LVwVfG, BVFG |
| Schlagworte: | Bestandskraft, Berufsrecht, Prüfungsumfang, Regelungsgegenstand, Sachliche Einlassung, Sachentscheidung, Sachprüfung, Wiederaufgreifen, Wiederholende Verfügung, Zweitbescheid |
| Stichwort: | Wiederaufgreifen |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung über einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens ist allein verfahrensrechtlicher Natur und erschöpft sich in der Regelung, ob sich die Behörde auf die Bestandskraft beruft und es so bei der bereits getroffenen Entscheidung verbleibt (sog. "wiederholende Verfügung"), oder ob diese aufgehoben und anschließend eine neue Sachentscheidung getroffen wird (sog. "Zweitbescheid"). 2. Sachliche Begründungserwägungen in einem Bescheid, mit dem ein Antrag auf Wieder-aufgreifen des Verfahrens abgelehnt worden ist, müssen kein Indiz für das Vorliegen eines "Zweitbescheids" mit erneuter Sachbescheidung sein. Sie können vielmehr ebenso Erwägungen zur Begründung der verfahrensbezogenen Ermessensausübung darstellen. Dies gilt grundsätzlich sogar dann, wenn zur Begründung des abgelehnten Wiederaufgreifens auf Gesichtspunkte zurückgegriffen wird, die in der Begründung des ursprünglichen Bescheids nicht zur Sprache gekommen sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1099/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, ZAV |
| Schlagworte: | Anlieferungs-Referenzmenge, Landesreserve, Milchquote, Referenzmenge, Wiederaufgreifen, Wiederaufgreifen des Verfahrens |
| Stichwort: | Wiederaufgreifen |
| Leitsatz: | Die Entscheidung über den anteiligen Einzug der Referenzmenge zugunsten der Reserve des Landes gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 ZAV gehört nicht zu den Entscheidungen, deren Verwaltungsverfahren nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG wieder aufgegriffen werden kann (hier wegen späterer Wiederaufnahme der eigenen Milcherzeugung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 144/07 | |
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