JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Widmung zum Gemeingebrauch
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Restitutionsantrag, vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks, Restitutionsausschluss, Widmung zum Gemeingebrauch, Nutzungsänderung aus Eigentum |
| Stichwort: | Widmung zum Gemeingebrauch |
| Leitsatz: | § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nicht aus, wenn das dem Gemeingebrauch gewidmete Grundstück niemals im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen gestanden hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 11.04 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Rückübertragungsausschluss, Widmung zum Gemeingebrauch, konkludente Widmung, Parkplatz. |
| Stichwort: | Widmung zum Gemeingebrauch |
| Leitsatz: | Die Widmung zum Gemeingebrauch im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG kann auch konkludent erfolgen (wie Urteil vom 27. Februar 2002 - BVerwG 8 C 1.01 - VIZ 2002, 470). Hierfür sind hinreichende Anhaltspunkte erforderlich, die den Rückschluss auf den erkennbaren Willen der zuständigen Behörden rechtfertigen, das Grundstück zur Nutzung durch die Allgemeinheit freizugeben. Zu den Indizien für die konkludente Widmung eines unbebauten Grundstücks als öffentlicher Parkplatz. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 24.01 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Ausschluss der Rückübertragung, Widmung zum Gemeingebrauch, Sachen im Anstaltsgebrauch, öffentliche kommunale Einrichtung, maßgeblicher Zeitpunkt der Widmung, Stichtagsregelung. |
| Stichwort: | Widmung zum Gemeingebrauch |
| Leitsatz: | 1. Die Nutzung eines Flurstücks durch die freiwillige Feuerwehr, die Post und die Gemeinde, die dort eine Bücherei und eine Dienstleistungsstelle betrieben hat, schließt die Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück nicht aus. 2. Die Nutzung eines Grundstücks als öffentliche Einrichtung der Gemeinde für die wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Betreuung ihrer Einwohner ist kein Indiz für eine Widmung zum Gemeingebrauch. 3. Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Widmung zum Gemeingebrauch, welche die Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken ausschließt, ist der 29. September 1990. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.01 | |
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