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Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 81/07 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:FGO, AO
Schlagworte:Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides, bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 und Abs. 5 AO - Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision - Klagebefugnis eines Hinzugezogenen - Entscheidung des BFH in der Sache selbst
Stichwort:Widerstreitende Steuerfestsetzung: Beteiligung eines Dritten am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides
Leitsatz:Ein Dritter ist am Verfahren über die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides beteiligt (§ 174 Abs. 5 Satz 1 AO), wenn er hinzugezogen worden ist und wenn das Verfahren durch Erlass einer ihm, dem Dritten, bekanntgegebenen Einspruchsentscheidung (§ 367 Abs. 1 Satz 1 AO) endet, in der dem Einspruch stattgegeben wird.
Volltext: BFH - Urteil, V R 81/07




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