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HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 1350/06 vom 28.09.2006

Rechtsgebiete:HGO
Schlagworte:Anfechtung, Beratung, Beschluss, Beschlussvorlage, Bürgermeisterwahl, einstufig, Entscheidungsprozess, Gemeindevorstand, Interessen, Widerstreit
Stichwort:Widerstreit
Leitsatz:1. Beratende Tätigkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) liegt bei sog. einstufigen Entscheidungsprozessen nur dann vor, wenn der von der Mitwirkung Ausgeschlossene bei der mündlichen Beratung der Angelegenheit durch das entscheidungsbefugte Gremium körperlich anwesend ist.

2. Beschränkt sich die Mitwirkung des Ausgeschlossenen auf die Vorbereitung der mündlichen Beratung - hier entschieden für den Fall einer schriftlichen Beschlussvorlage -, liegt darin keine beratende Tätigkeit in diesem Sinne.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 1350/06




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