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Widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 24 W 364/01 vom 28.04.2003

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung
Stichwort:Widersprüchliche Kostenverteilungsregelungen in der Teilungserklärung
Leitsatz:1. Sind in der Teilungserklärung unklare Regelungen betreffend die Bewirtschaftungskosten (hier: Gartenpflegekosten) von Sondernutzungsflächen enthalten, fehlen insbesondere jegliche Zahlenangaben zu den anteiligen Flächen und kann diese Regelung deshalb nicht praktiziert werden, so ist der gesetzliche Kostenverteilungsschlüssel nicht wirksam abbedungen.

2. Bis zu einer zahlenmäßigen Neufestlegung der Gartenpflegekosten durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer oder - falls die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind - durch ersetzende rechtskräftige gerichtliche Entscheidung hat der Verwalter in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen den in der Teilungserklärung vorgesehenen allgemeinen bzw. den gesetzlichen Kostenschlüssel anzuwenden.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 24 W 364/01




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