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Widerspruchsbescheid

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 1 B 08.2890 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BayVwVfG
Schlagworte:Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung
Stichwort:Widerspruchsbescheid
Leitsatz:Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 BV 08.1197 vom 23.07.2009

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Vorauszahlung auf den Herstellungsbeitrag zur Entwässerungseinrichtung, Rechnungsperiodenkalkulation, Gebiet der Rechnungsperiode nicht (annähernd) repräsentativ für Gesamtgebiet
Stichwort:Widerspruchsbescheid
Leitsatz:1. Die Ermittlung der Beitragssätze für gemeindliche Entwässerungseinrichtungen aufgrund der in einem bestimmten Zeitraum entstandenen und entstehenden Aufwendungen (zuzüglich der anteiligen Investitionen für zentrale Anlagenteile) ist grundsätzlich zulässig (sog. Rechnungsperiodenkalkulation)

2. Der dem Beitragsrecht für leitungsgebundene Einrichtungen innewohnende Solidargedanke gebietet es, dass im Ergebnis der Investitionsaufwand und die in der Rechnungsperiode erschlossenen Gebiete mit dem Durchschnitt des gesamten erschlossenen und zu erschließenden Satzungsgebietes vergleichbar sind.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 BV 08.1197

OVG-BREMEN – Beschluss, 1 B 89/09 vom 21.07.2009

Rechtsgebiete:BBodSchG, VwGO
Schlagworte:Sanierungsanordnung, Verantwortlicher Geschäftsführer, Komplementär, Kommanditgesellschaft, Aufschiebende Wirkung, Widerspruch, Ermessensfehler, Ausgangsbescheid, Widerspruchsbescheid
Stichwort:Widerspruchsbescheid
Leitsatz:1. Hat der geschäftsführende Komplementär einer Kommanditgesellschaft im Rahmen seiner Tätigkeit als Geschäftsführer eine schädliche Bodenverunreinigung verursacht, tritt die Verantwortlichkeit der Kommanditgesellschaft für Sanierungsmaßnahmen neben und nicht an die Stelle der Verantwortlichkeit des Geschäftsführers für sein Verhalten.

2. Leidet ein Verwaltungsakt, dessen sofortige Vollziehung angeordnet worden ist, an einem Ermessensfehler, ist die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf einen entsprechenden Antrag des Widerspruchsführers uneingeschränkt wiederherzustellen. Die Möglichkeit, dass die Widerspruchsbehörde in dem noch ausstehenden Widerspruchsbescheid ihr Ermessen fehlerfrei ausübt, rechtfertigt es nicht, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs auf die Zeit bis zum Erlass des Widerspruchs oder bis zum Ablauf der Klagefrist zu beschränken. Die Behörde kann, wenn ein rechtmäßiger Widerspruchsbescheid ergangen ist, einen Antrag auf Abänderung der gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO stellen (Modifizierung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 1 B 89/09

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 08.118 vom 20.07.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, GG, BGB
Schlagworte:Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, Beitragspflicht der Arbeitgeber, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Durchführungswege, Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage
Stichwort:Widerspruchsbescheid
Leitsatz:Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 08.118


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