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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 UZ 2137/07 vom 24.10.2008

Rechtsgebiete:HSchG, HVwVfG
Schlagworte:Anhörung, Heilung, Kontrollkompetenz, Nachholung, Ordnungsmaßnahme, Schulaufsicht, Schule, Widerspruchbehörde
Stichwort:Widerspruchbehörde
Leitsatz:1. Ordnungsmaßnahmen nach § 82 Abs. 2 HSchG stellen keine pädagogischen Bewertungen bzw. unterrichtlichen oder erzieherischen Entscheidungen und Maßnahmen im Sinne des § 92 Abs. 3 HSchG dar, bei denen die staatliche Schulaufsicht auf die Überprüfung bestimmter Fehler beschränkt ist.

2. Das Staatliche Schulamt kann als Widerspruchsbehörde die formelle Rechtswidrigkeit einer vom Schulleiter erlassenen Ordnungsmaßnahme, die auf dem Fehlen einer ordnungsgemäßen Anhörung beruht, durch Nachholung der Anhörung im Vorverfahren heilen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 UZ 2137/07




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