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Widerspruch des Betriebsrats wegen zu hoher Eingruppierung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 1 ABR 50/97 vom 28.04.1998

Rechtsgebiete:BetrVG § 99
Schlagworte:Widerspruch des Betriebsrats wegen zu hoher Eingruppierung
Stichwort:Widerspruch des Betriebsrats wegen zu hoher Eingruppierung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Der Betriebsrat kann nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG die Zustimmung zu einer Eingruppierung mit der Begründung verweigern, nur eine niedrigere als die vorgesehene Vergütungsgruppe sei zutreffend.

2. Wenn er das fristgerecht tut, so ist er nach Ablauf der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht gehindert, seine Zustimmungsverweigerung ergänzend auf rechtliche Argumente zu stützen, die er im Verweigerungsschreiben noch nicht angeführt hatte.

Aktenzeichen: 1 ABR 50/97
Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 28. April 1998
- 1 ABR 50/97 -

I. Arbeitsgericht
Bielefeld
- 5 BV 70/96 -
Beschluß vom 10. Dezember 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 13 TaBV 19/97 -
Beschluß vom 12. August 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 50/97




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