JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG
| Rechtsgebiete: | AuslG, StAG, Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden |
| Schlagworte: | Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, Rechtmäßiger Besitz eines Reiseausweises, Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG, Streitgegenstand, Gespaltene Zuständigkeit, Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Folgenbeseitigung |
| Stichwort: | Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG |
| Leitsatz: | 1. Der Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 der Genfer Flüchtlingskonvention rechtfertigt eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG nur, wenn der Besitz rechtmäßig ist. 2. Die nach bayerischem Landesrecht gespaltene Kompetenzzuweisung für Anspruchseinbürgerungen (Kreisverwaltungsbehörden) und Ermessenseinbürgerungen (Regierungen) lässt den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens unberührt, begrenzt aber den Streitgegenstand eines Verwaltungsprozesses im Falle eines in einer kreisfreien Gemeinde ansässigen Einbürgerungsbewerbers auf die Anspruchsgrundlagen, die von den Behörden des beklagten Rechtsträgers zu prüfen sind. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 04.392 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, AuslG, ZPO |
| Schlagworte: | Berufungszulassung, Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, Asylwiderrufsverfahren, Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG, Fehlende Entscheidungsreife, Vorgreiflichkeit |
| Stichwort: | Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG |
| Leitsatz: | Ab Erlass eines Widerrufsbescheids gem. § 73 AsylVfG fehlt einer auf Einbürgerung (unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 AuslG) gerichteten Verpflichtungsklage die für eine Sachentscheidung notwendige Entscheidungsreife (im Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 14.10 2003, Az. 5 C 03.2024). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 5 ZB 03.2842 | |
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