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Widerruf von Jubiläumszuwendungen

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Urteil, 14 (13) Sa 9/06 vom 16.10.2006

1. Eine Vertragsklausel in einem Formulararbeitsvertrag, wonach dem Arbeitgeber das Recht zustehen soll, zugesagte Jubiläumszahlungen jederzeit unbeschränkt widerrufen zu können, ist gemäß § 308 Nr. 4 BGB rechtsunwirksam (im Anschluss an BAG, Urteil vom 12.01.2005 - 5 AZR 364/04, NZA 2005, 465 ff.).

2. Hat sich ein Arbeitgeber den Widerruf von Jubiläumszuwendungen für den Fall vorbehalten, dass es die Geschäftslage erfordert, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn das Unternehmen eine Umsatzrendite von mehr als 10 % und eine Eigenkapitalverzinsung von mehr als 20 % erzielt.

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