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JuraForum.deUrteileSchlagwörterWWiderruf und Teilkündigung einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten 

Widerruf und Teilkündigung einer betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Entscheidungen der Gerichte

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 5 Sa 425/09 vom 28.05.2009

Wirtschaftliche oder betriebsorganisatorische Gründe können nur im Ausnahmefall den Widerruf der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Sinne von § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG begründen. Die Absicht einer konzernweit einheitlichen Betreuung des Datenschutzes durch einen externen Beauftragten ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift.

LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 5 Sa 434/09 vom 28.05.2009

Wirtschaftliche oder betriebsorganisatorische Gründe können nur im Ausnahmefall den Widerruf der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Sinne von § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG begründen. Die Absicht einer konzernweit einheitlichen Betreuung des Datenschutzes durch einen externen Beauftragten ist kein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift.

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