JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Widerruf nach Haftentlassung in anderer Sache
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Widerruf nach Haftentlassung in anderer Sache |
| Stichwort: | Widerruf nach Haftentlassung in anderer Sache |
| Leitsatz: | Der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung kommt grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn der Verurteilte bereits aus der Strafhaft, die er wegen der zur Prüfung des Widerrufs führenden Verurteilung zu verbüßten hatte, in die Freiheit entlassen wurde. Auch in diesem Fall bemisst sich die Frage, ob mildere Mittel ggf. als Reaktion auf das Bewährungsversagen ausreichen, allein nach den Voraussetzungen des § 56f Abs. 2 StGB (Abgrenzung - u.a. - zu OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 169; OLG Naumburg StV 2007, 197). |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ws 33/09 | |
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