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Widerruf einer als Niederlassungserlaubnis fortgeltenden unbefristeten Aufenthaltserlaubnis

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 W 30/05 vom 29.12.2005

Rechtsgebiete:AufenthG, VwVfG
Schlagworte:Widerruf einer als Niederlassungserlaubnis fortgeltenden unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Stichwort:Widerruf einer als Niederlassungserlaubnis fortgeltenden unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
Leitsatz:Ob für den Widerruf einer gemäß § 101 I AufenthG als Niederlassungserlaubnis fortgeltenden unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die Jahresfrist nach §§ 48 IV, 49 II VwVfG gilt, bleibt mangels Entscheidungsrelevanz offen. Eine danach evtl. bestehende Jahresfrist beginnt nach Eintritt der Rechtskraft eines eine Widerrufsverfügung wegen Ermessensfehlern aufhebenden Urteils neu zu laufen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 30/05




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