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Widerruf ehrverletzender Äußerungen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 46/06 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:SBG, VwGO
Schlagworte:Widerruf ehrverletzender Äußerungen
Stichwort:Widerruf ehrverletzender Äußerungen
Leitsatz:Äußerungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Rechtsverfolgung in einem gesetzlich geregelten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren stehen, können jedenfalls dann, wenn sie sich nicht als Schmähkritik darstellen, nicht mit Ehrenschutzklagen abgewehrt werden.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 46/06




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