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Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagen

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1176/05 vom 17.01.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagen
Stichwort:Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagen
Leitsatz:Der in einem Formularvertrag vereinbarte Widerrufsvorbehalt für die Privatnutzung eines Dienstwagens ist nur wirksam, wenn die Widerrufsgründe angegeben sind. Für Vereinbarungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes ist jedoch eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen (im Anschluss an BAG vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04).
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1176/05




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