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Widerruf der Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 4 A 637/03.Z vom 08.11.2004

Rechtsgebiete:SchKG, StGB, VwGO
Schlagworte:Antrag auf Zulassung der Berufung, Widerruf der Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, ernstliche Zweifel (verneint), besondere rechtliche Schwierigkeiten (verneint), grundsätzliche Bedeutung (verneint)
Stichwort:Widerruf der Anerkennung einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Leitsatz:Die staatliche Anerkennung von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ist zu widerrufen, wenn die Beratungsstellen - ggf. auf Weisung ihres Trägers - nicht mehr bereit sind, Beratungsbescheinigungen nach § 7 SchKG auszustellen.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 4 A 637/03.Z




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