JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Widerlegung der Vermutung
| Rechtsgebiete: | GKG, SVG, BeamtVG |
| Schlagworte: | Hinterbliebenenversorgung nach §§ 43 Abs. 1 SVG, 19 Abs. 1 BeamtVG, gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von knapp vier Monaten, Widerlegung der Vermutung |
| Stichwort: | Widerlegung der Vermutung |
| Leitsatz: | 1. Die Tatsache, dass die Klägerin vor der Eheschließung bereits ca. 10 Jahre mit ihrem späteren Ehemann zusammengelebt hat und während dieser Zeit gemeinsam ein Haus erworben und ein Erbvertrag abgeschlossen wurde, reicht angesichts der kurzen Ehedauer von 3 Monaten und 21 Tagen nicht aus, um die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen. 2. Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis bemisst sich der Streitwert nach dem dreifachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist. Die bei Einreichung der Klage bereits fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet (§ 42 Abs. 3 und 5 GKG). |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 65/05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, AktG |
| Schlagworte: | Singularrestitution, ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter, Liquidationsgesellschaft, Wiederaufleben nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG, Vermögensgesetz als lex specialis gegenüber Gesellschaftsrecht, jüdischer Gewerbebetrieb, Grundstücksveräußerung, Vermutung der Verfolgungsbedingtheit, Widerlegung der Vermutung, Nachweis des Kaufpreises |
| Stichwort: | Widerlegung der Vermutung |
| Leitsatz: | Die Rückübertragung von Vermögensgegenständen eines früheren Unternehmens im Wege der Einzelrestitution kann auch von den Gesellschaftern des Unternehmensträgers beantragt werden, wenn dieser nach dem Entzug der Vermögensgegenstände erloschen ist; § 6 Abs. 6 Satz 1 und 4 VermG findet zumindest analog Anwendung. Ist der frühere Unternehmensträger als Gesellschaft im Handelsregister gelöscht worden, setzt die Anmeldung von Ansprüchen auf Einzelrestitution von Vermögensgegenständen voraus, dass das zum Wiederaufleben als Liquidationsgesellschaft erforderliche Quorum des § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG erfüllt ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 21.01 | |
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