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widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht

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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 14 A 131/01 vom 13.06.2001

Rechtsgebiete:GG, KAG, AO, LVwG, FGO, VwGO
Schlagworte:Zweitwohnungssteuer, Kapitalanlage, widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht, Steuererklärung, Mitteilungspflicht, Pflichtverletzung, Fiktion der ganzjährigen Verfügbarkeit
Stichwort:widerlegliche Vermutung der Steuerpflicht
Leitsatz:1. Inhaber einer Zweitwohnung sind zur rechtzeitigen Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, damit die Behörde den Steuertatbestand prüfen kann.

2. Werden die zur Erschütterung der vermuteten Steuerpflicht erforderlichen Erklärungen und Angaben erst im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens vorgelegt, ist das Gericht nicht gehindert, diese noch zugunsten des Klägers zu berücksichtigen.

3. Hiervon zu trennen ist die in einer Satzung geregelte Fiktion der ganzjährigen Verfügbarkeit der Zweitwohnung im Falle der nicht fristgerechten Abgabe der Steuererklärung.

4. Wird der Klage aufgrund der im gerichtlichen Verfahren eingereichten Erklärungen und Angaben stattgegeben, können dem Kläger wegen der zuvor erfolgten Verletzung der Mitteilungspflicht gemäß § 155 Abs. 5 VwGO die Verfahrenskosten auferlegt werden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 14 A 131/01




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