JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > widerlegbare Vermutung
| Rechtsgebiete: | VermG, ZGB (DDR) |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis, ausreisewilliger Miterbe, ungeteilte Erbengemeinschaft, in Westdeutschland lebende Miterben, gesamthänderische Berechtigung, Kausalität, einzelner Nachlassgegenstand, Erbbaurecht, Nötigung und Zwang zur Veräußerung, widerlegbare Vermutung |
| Stichwort: | widerlegbare Vermutung |
| Leitsatz: | Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG greift auch dann ein, wenn außerhalb der DDR lebende Miterben im zeitlichen Zusammenhang mit der Veräußerungshandlung eines ausreisewilligen, in der DDR lebenden Miterben ihre durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenen Rechtsposition an einzelnen Vermögenswerten veräußern. Auch in diesem Fall spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für die Erteilung der Verkaufsvollmacht der übrigen Miterben war (Fortführung der Rechtsprechung des Senats - vgl. Urteil vom 31. August 2005 - BVerwG 8 C 11.05 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 40). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 2.07 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, ZGB (DDR) |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis, Ausreise, ausreisewillige Miterbin, Erbengemeinschaft, Gesamthandseigentum, Kausalität, einzelner Nachlassgegenstand, Nötigung, Verzicht, Mitverzicht, widerlegbare Vermutung |
| Stichwort: | widerlegbare Vermutung |
| Leitsatz: | Verzichteten in der DDR verbleibende Miterben in zeitlichem Zusammenhang mit dem Verzicht eines ausreisewilligen Miterben auf ihr durch die Erbengemeinschaft gesamthänderisch gebundenes Eigentum an einzelnen Vermögenswerten, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Nötigung des ausreisewilligen Miterben kausal für den Verzicht der verbleibenden Miterben war. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 11.05 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, GK |
| Schlagworte: | Ausländerrecht, Asylrecht, Genfer Konvention, Terrorismusbekämpfungsgesetz, Abschiebungsschutz, Abschiebungsverbot, politisch Verfolgte, Flüchtlingsbegriff, Ausschlussgründe, schwerwiegende Gründe, schweres Verbrechen, nichtpolitisches Verbrechen, Ziele der Vereinten Nationen, terroristische Vereinigung, Sicherheitsrat, Resolution 1373 (2001), Gefahrenabwehr, Schutzunwürdigkeit, Opfergrenze, verfassungsimmanente Schranken, widerlegbare Vermutung, Darlegungslast, Prognosemaßstab |
| Stichwort: | widerlegbare Vermutung |
| Leitsatz: | Zum Begriff des schweren nichtpolitischen Verbrechens i.S.v. § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG. Zum Begriff der den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufenden Handlungen i.S.v. § 51 Abs. 3 Satz 2 AuslG. Der Ausschluss von Abschiebungsschutz des § 51 Abs. 1 AuslG nach Maßgabe des § 51 Abs. 3 Satz 2, 2. und 3. Alternative AuslG setzt über das betreffende Verhalten hinaus voraus, dass von dem Ausländer weiterhin Gefahren ausgehen, wie sie sich in seinem früheren Verhalten manifestiert haben. Dafür sprechen allerdings regelmäßig frühere Aktivitäten für eine terroristische Vereinigung, es sei denn, der Ausländer kann glaubhaft machen, sich endgültig aus diesem Umfeld gelöst zu haben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10089/02 | |
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