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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 594/03 vom 22.04.2004

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Widererkennen, Anforderungen an die Urteilsgründe, Wiedererkennungsakt, wiederholtes Wiedererkennen, Beweiswert
Stichwort:Widererkennen
Leitsatz:Stützt der Tatrichter seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten maßgeblich auf die Identifizierung durch einen Zeugen, der den Angeklagten in der Hauptverhandlung als Täterin wiedererkannt hat bzw. ihn bereits im Ermittlungsverfahren als Täter identifiziert hat. müssen die Urteilsgründe hinreichend deutlich erkennen lassen, dass sich das Tatgericht des beschränkten Beweiswertes eines solchen wiederholten Wiedererkennens bewusst war . Auch muss der Wiedererkennungsakt nachvollziehbar in den Urteilsgründen dargestellt werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 594/03




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