JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > wichtiger
| Rechtsgebiete: | BAföG |
| Schlagworte: | Ausbildungsabbruch, Fachsemester, Grund, unabweisbarer, Grund, wichtiger |
| Stichwort: | wichtiger |
| Leitsatz: | Ein Ausbildungsabbruch bis zum Beginn des 4. Fachsemesters i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG ist grundsätzlich erst dann anzunehmen, wenn der Auszubildende sich exmatrikuliert hat. Ist dies nicht der Fall, so ist es grundsätzlich unerheblich, ob und in welchem Umfange der Auszubildende das Ausbildungsangebot tatsächlich wahrgenommen hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 144/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsmangel, Anordnung, einstweilige, Festsetzung, Grund, wichtiger, Interessenabwägung, Nachteil, schwerer, Wald, Waldfläche |
| Stichwort: | wichtiger |
| Leitsatz: | Zur einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festsetzung als Waldfläche. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 MN 40/05 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-PersVG, KüSchG, BGB, BAT-O |
| Schlagworte: | Kündigung, außerordentliche, Zustimmung, Ersetzung der Rückgruppierung, korrigierende Eingruppierung, fehlerhafte Werklehrer, Lehrereingruppierungsrichtlinien, Kündigungsfrist, Dauerzustand, Grund, wichtiger |
| Stichwort: | wichtiger |
| Leitsatz: | Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Änderungskündigung eines Personalratsmitglieds gemäß § 46 Abs. 1 PersVG-LSA kann (auch) in einer fehlerhaften Eingruppierung liegen. Die Zwei-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB wird durch den Antrag auf Zustimmung des Personalrats gemäß § 46 Abs. 2 PersVG-LSA gewahrt, sofern die fehlerhafte Eingruppierung innerhalb der Frist fortbestanden hat. In der außerordentlichen Änderungskündigung aus wichtigem Grund liegt keine Umgehung des Kündigungsschutzes aus § 15 Abs. 2 KüSchG. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 6/03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, NÄG |
| Schlagworte: | Stiefkind, Scheidung, Namensgleichheit, Namensänderung, Grund, wichtiger, Kindeswohl, Erforderlichkeit, Förderlichkeit, Prozesskostenhilfe, Rechtslage, schwierige, Rechtsstandpunkt, vertretbarer, Rechtsansicht, vertretbare |
| Stichwort: | wichtiger |
| Leitsatz: | 1. Bei schwieriger Rechtslage kann Prozesskostenhilfe am Maßstab des § 114 ZPO bereits dann gerechtfertigt sein, wenn der vorgetragene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint. 2. Geht der sorgeberechtigte Elternteil nach Scheidung eine neue Ehe ein, so reicht der Wunsch nach Namensgleichheit in der neuen Familie nicht aus, die Namensänderung aus "wichtigem Grund" zu rechtfertigen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 375/02 | |
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