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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 PA 144/07 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsabbruch, Fachsemester, Grund, unabweisbarer, Grund, wichtiger
Stichwort:wichtiger
Leitsatz:Ein Ausbildungsabbruch bis zum Beginn des 4. Fachsemesters i. S. d. § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG ist grundsätzlich erst dann anzunehmen, wenn der Auszubildende sich exmatrikuliert hat. Ist dies nicht der Fall, so ist es grundsätzlich unerheblich, ob und in welchem Umfange der Auszubildende das Ausbildungsangebot tatsächlich wahrgenommen hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 PA 144/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 MN 40/05 vom 01.02.2006

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsmangel, Anordnung, einstweilige, Festsetzung, Grund, wichtiger, Interessenabwägung, Nachteil, schwerer, Wald, Waldfläche
Stichwort:wichtiger
Leitsatz:Zur einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren - Festsetzung als Waldfläche.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 MN 40/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 5 L 6/03 vom 05.05.2004

Rechtsgebiete:LSA-PersVG, KüSchG, BGB, BAT-O
Schlagworte:Kündigung, außerordentliche, Zustimmung, Ersetzung der Rückgruppierung, korrigierende Eingruppierung, fehlerhafte Werklehrer, Lehrereingruppierungsrichtlinien, Kündigungsfrist, Dauerzustand, Grund, wichtiger
Stichwort:wichtiger
Leitsatz:Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Änderungskündigung eines Personalratsmitglieds gemäß § 46 Abs. 1 PersVG-LSA kann (auch) in einer fehlerhaften Eingruppierung liegen.

Die Zwei-Wochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB wird durch den Antrag auf Zustimmung des Personalrats gemäß § 46 Abs. 2 PersVG-LSA gewahrt, sofern die fehlerhafte Eingruppierung innerhalb der Frist fortbestanden hat.

In der außerordentlichen Änderungskündigung aus wichtigem Grund liegt keine Umgehung des Kündigungsschutzes aus § 15 Abs. 2 KüSchG.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 5 L 6/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 O 375/02 vom 16.09.2003

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, NÄG
Schlagworte:Stiefkind, Scheidung, Namensgleichheit, Namensänderung, Grund, wichtiger, Kindeswohl, Erforderlichkeit, Förderlichkeit, Prozesskostenhilfe, Rechtslage, schwierige, Rechtsstandpunkt, vertretbarer, Rechtsansicht, vertretbare
Stichwort:wichtiger
Leitsatz:1. Bei schwieriger Rechtslage kann Prozesskostenhilfe am Maßstab des § 114 ZPO bereits dann gerechtfertigt sein, wenn der vorgetragene Rechtsstandpunkt zumindest vertretbar erscheint.

2. Geht der sorgeberechtigte Elternteil nach Scheidung eine neue Ehe ein, so reicht der Wunsch nach Namensgleichheit in der neuen Familie nicht aus, die Namensänderung aus "wichtigem Grund" zu rechtfertigen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 O 375/02


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