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Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 5 W 48/05 vom 15.04.2005

Rechtsgebiete:VerpackV, UWG
Schlagworte:Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht, Erheblichkeit bei Außer-Haus-Verkauf eines Imbissstands
Stichwort:Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht
Leitsatz:1. Ein Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht gemäß § 8 Abs.1 VerpackV stellt zugleich einen Wettbewerbsverstoß im Sinne von §§ 3, 4 Nr.11 UWG dar.

2. Ein Imbissstand ist gemäß § 3 Abs.10 Satz 2 VerpackV regelmäßig als Endverbraucher anzusehen, der der Pfanderhebungspflicht nicht unterliegt.

3. Ein etwaiger Verstoß gegen die Pfanderhebungspflicht beim Außer-Haus-Verkauf von Getränken durch einen Imbissstand ist regelmäßig nicht geeignet, im Sinne von § 3 UWG den Wettbewerb nicht unerheblich zu beeinträchtigen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 5 W 48/05




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