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Wettbewerbsverein

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 13 U 180/07 vom 24.01.2008

Es verstößt weder gegen § 1 Abs. 1, 6 PAngV noch gegen § 4 Abs. 1 BGBInfoV, wenn in einem Reisekatalog für eine bestimmte, ausschließlich über ein Reisebüro zu buchende Reise vorgegeben ist, dass zu dem bestimmt genannten Grundpreis der Reise noch ein Flughafenzu bzw. -abschlag in Höhe von jeweils höchstens 50 EUR treten kann, dessen genaue Höhe vom Verbraucher im Reisebüro zu erfragen ist.

BGH – Urteil, VI ZR 224/05 vom 12.12.2006

Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nicht ohne weiteres einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch des in Anspruch Genommenen hinsichtlich der für die außergerichtliche Abwehr des Anspruchs aufgewendeten Anwaltskosten.

BGH – Beschluss, I ZB 28/06 vom 09.11.2006

Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch einer privaten Krankenkasse oder einer nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG klagebefugten Einrichtung gegen eine gesetzliche Krankenkasse nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, handelt es sich nicht um eine Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 SGG, sondern um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nach § 13 GVG eröffnet ist.

BGH – Urteil, I ZR 116/03 vom 18.05.2006

Wird die Mitgliedschaft in einem Wettbewerbsverband durch einen anderen Verband vermittelt, so können die Unternehmer, die Mitglieder des vermittelnden Verbands sind, dem Wettbewerbsverband auch dann i.S. des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG angehören, wenn wegen eines Beitrittmangels nur eine faktische Mitgliedschaft in dem Wettbewerbsverband besteht.

BGH – Urteil, I ZR 24/03 vom 30.03.2006

a) Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.

b) Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht.

c) Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.

BGH – Beschluss, I ZR 94/02 vom 21.07.2005

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 311 v. 28.11.2001, S. 67 ff.) in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG (ABl. Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34 ff.) geltenden Fassung und der Richtlinie 92/28/EWG des Rates vom 31. März 1992 über die Werbung für Humanarzneimittel (ABl. Nr. L 113 v. 30.4.1992, S. 13) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Setzen die Vorschriften der Richtlinie 2001/83/EG, welche die Bezugnahme auf Äußerungen fachunkundiger Dritter und die Werbung mit Auslosungen betreffen, nicht nur einen Mindest-, sondern einen abschließenden Höchststandard für die Verbote der Öffentlichkeitswerbung für Arzneimittel?

2. Im Falle der Bejahung von Frage 1:

a) Liegt eine mißbräuchliche oder irreführende Bezugnahme auf eine "Genesungsbescheinigung" i.S. des Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG vor, wenn der Werbende das Ergebnis einer Umfrage bei fachunkundigen Dritten mit einer pauschal positiven Gesamtbewertung des beworbenen Arzneimittels wiedergibt, ohne die Bewertung bestimmten Anwendungsgebieten zuzuordnen?

b) Führt das Fehlen eines ausdrücklichen Verbots der Werbung mit Auslosungen in der Richtlinie 2001/83/EG dazu, daß diese grundsätzlich erlaubt sind, oder enthält Art. 87 Abs. 3 der Richtlinie 2001/83/EG einen Auffangtatbestand, der das Verbot einer Internetwerbung mit der monatlichen Auslosung eines Preises von geringem Wert begründen kann?

3. Sind die vorgestellten Fragen für die Richtlinie 92/28/EWG entsprechend zu beantworten?

BGH – Beschluss, I ZR 172/04 vom 21.07.2005

a) Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist und das Rechtsmittel dazu dient, diese Beschwer zumindest teilweise zu beseitigen.

b) An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn das Verbot eine Werbeaktion betrifft, die aus zwei kumulativ genannten Bestandteilen besteht - und hier wegen dieser beiden Bestandteile als wettbewerbswidriges Gewinnspiel untersagt ist -, sich die Revision des Beschwerdeführers aber nur gegen den vermeintlichen Ausspruch des Verbots einer Werbemaßnahme mit nur einem dieser Bestandteile richten soll.

BGH – Urteil, I ZR 94/02 vom 21.04.2005

Die Werbung für ein als Arzneimittel registriertes Ginseng-Präparat mit der Aussage

"Die Chinesen glauben, daß Panax Ginseng C.A. Meyer Krebs bekämpfen kann, den Alterungsprozeß verlangsamt, vor Herzinfarkt und vielen Zivilisationskrankheiten schützt"

verstößt gegen das Irreführungsverbot gemäß § 3 Satz 1 HWG.

BGH – Urteil, I ZR 288/01 vom 22.07.2004

Ein Stoff natürlicher Herkunft, der in verschiedenen Anwendungsfällen Verwendung findet, ist dann kein unerlaubter Zusatzstoff, wenn er in einem Anwendungsfall nach allgemeiner Verkehrsauffassung überwiegend wegen seines Nähr-, Geruchs- oder Geschmackswerts Lebensmitteln zugesetzt wird.

OLG-CELLE – Beschluss, 8 W 105/04 vom 12.03.2004

1. Unterhält ein Unternehmen keine eigene Rechtsabteilung, sondern beauftragt bei rechtlichen Streitfragen einen Hausanwalt an seinem Geschäftsort, so sind dessen Fahrt und Reisekosten zum Prozessgericht grundsätzlich erstattungsfähig. Ob dem Unternehmen die Einrichtung einer eigenen Rechtsabteilung möglich und zumutbar ist, bleibt demgegenüber in der Regel außer Betracht (hier: Verbraucherschutzverein).

2. Lässt die Partei in diesen Fällen den Termin vor dem Gericht durch einen Unterbevollmächtigten am Sitz des Prozessgerichts wahrnehmen, so sind die Kosten der Einschaltung des Unterbevollmächtigten dann nicht erstattungsfähig, wenn sie die fiktiven Reisekosten des am Sitz der Partei ansässigen Hauptbevollmächtigten wesentlich, d. h. in der Regel um mehr als 10 % übersteigen. In einem solchen Fall sind aber zumindest die fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erstattungsfähig.

BGH – Urteil, I ZR 84/01 vom 18.12.2003

a) Die Zuwendung von Einkaufsgutscheinen über 10 DM aus Anlaß des Geburtstags von Kunden ist kein Preisnachlaß i.S. des § 1 RabattG (Ergänzung zu BGH, Urt. v. 22.5.2003 - I ZR 8/01, GRUR 2003, 1057 = WRP 2003, 1428 - Einkaufsgutschein I).

b) Die Änderung der Rechtsprechung stellt kein die Hauptsache erledigendes Ereignis dar.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 61/02 vom 16.01.2003

1. Zur rechtsmissbräuchlichen vorprozessualen Anspruchsverfolgung konzernverbundener Unternehmen bei der Vertretung durch denselben Rechtsanwalt (im Anschluss an: BGH WRP 02, 320 ff - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

2. Für die Frage, ob "vernünftige Gründe" eine getrennte Anspruchsverfolgung rechtfertigen können, ist es auch von Bedeutung, ob konzernverbundene Unternehmen auf der Aktiv- oder der Passivseite des Rechtsstreits stehen.

3. Schützenswertes Vertrauen auf eine bestimmte rechtliche Beurteilung wettbewerblichen bzw. (vor)prozessualen Verhaltens kann im Bereich ausfüllungsbedürftiger Generalklauseln des Wettbewerbsrechts jedenfalls dann nicht entstehen, wenn die konkrete Rechtsfrage bislang noch nicht (ausdrücklich) Gegenstand obergerichtlicher Beurteilung war.

OLG-STUTTGART – Urteil, 2 U 100/02 vom 17.10.2002

Ein Wettbewerber missbraucht seine Klagebefugnis im Sinne von § 13 Abs.5 UWG, wenn die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche nicht der Verhinderung eigener wirtschaftlicher Nachteile sondern vorwiegend der Erzielung von Einkünften aus der Abmahntätigkeit dient.

Diese ist in der Regel anzunehmen, wenn der Umfang der Abmahntätigkeit in keinem Verhältnis zu den Einkünften aus der gewerblichen Tätigkeit steht und diese durch das beanstandete Verhalten nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 74/01 vom 28.05.2002

1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist nach Art. 5 Nr. 3 EuGVü auch bei einer Begehungsgefahr im Inland gegeben.

2. Zur Abgrenzung von Präsentationsarzneimitteln von Nahrungsergänzungsmitteln ist auf die Gefahren einer Selbstmedikation mit unwirksamen Präparaten abzustellen.

3. Eine produktbezogene Werbung im Sinne des § 11 Nr. 7 HWG kann auch vorliegen, wenn für ein "Vitaminprogramm" einzelne Anwendungsbereiche näher umschrieben werden.

4. Die von § 12 Abs. 1 HWG i.V.m. der Anlage A Nr. 5c zum HWG nicht erfasste Indikationsstellung "allgemeine Arteriosklerose" darf in der Werbeaussage Aussagen zu Herz und Kreislauf nicht in den Mittelpunkt stellen.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 77/01 vom 16.05.2002

1. Für die Frage, ob dem klagenden Wettbewerbsverband eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, die Waren gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, ist es nicht entscheidend, ob die repräsentative Zahl der Verbandsmitglieder dem Kläger unmittelbar angehört. Es genügt, dass Mitglieder einzelner Verbandsmitglieder eine repräsentative Mitgliederzahl begründen.

2. Die Gleichheit oder Verwandtschaft von Waren entfällt nicht dadurch, dass sich die Sortimente der Gewerbetreibenden nur teilweise und unter Umständen nur zeitweise überschneiden.

3. Für die Frage, ob dem Wettbewerbsverband eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört, deren Mitgliedschaft über einen dem klagenden Wettbewerbsverein angehörigen Verband vermittelt wird, kommt es nicht darauf an, dass die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ausdrücklich zu den satzungsmäßig erklärten Zielen des vermittelnden Verbandes gehört (entgegen OLG Celle Urteil vom 14. Februar 2002 - 13 U 143/01). Der vermittelnde Verband muss nicht klagebefugt sein. Es genügt, dass die in ihm zusammengeschlossenen Gewerbetreibenden ihn allgemein mit der Wahrnehmung ihrer gewerblichen Interessen beauftragt haben.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 31/01 vom 20.03.2002

1. Ist der Teilnahme-Coupon eines Gewinnspiels von dem Warenbestellschein eines Versandhandels-Unternehmens separat abtrennbar und weist der Veranstalter unmissverständlich darauf hin, dass die - auch telefonisch zu regulären Gebühren mögliche - Teilnahme nicht von einer gleichzeitigen Warenbestellung abhängig ist, so liegt in der Regel keine unlautere Verknüpfung zwischen der Teilnahme an dem Gewinnspiel und einer Förderung des Warenabsatzes vor, wenn nicht aus sonstigen Umständen konkrete Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass dieser Hinweis entweder nicht ernst gemeint ist oder vom Verkehr nicht ernst genommen wird.

2. Ein Wettbewerber handelt nicht bereits deshalb rechtsmissbräuchlich i.S.v. § 13 Abs. 5 UWG, weil er bei eigener Betroffenheit, aber möglicherweise auch im gleichgerichteten Interesse eines Wettbewerbsvereins einen Rechtsverstoß in einem nach §§ 32 ZPO, 24 Abs. 2 Satz 2 UWG eröffneten Gerichtsstand mit einer für seinen Standpunkt günstigen Rechtsprechung verfolgt, in dem der Wettbewerbsverein nicht klagebefugt wäre.

BGH – Urteil, I ZR 284/00 vom 06.12.2001

a) Die Vorschrift des § 1 UWG greift trotz der gebotenen wettbewerbsbezogenen Auslegung des Begriffs der Sittenwidrigkeit nicht nur dann ein, wenn es um den unmittelbaren Schutz der Wettbewerber geht. Auf der Grundlage dieser Vorschrift können auch Ansprüche auf Unterlassung grob anstößiger Werbemethoden gegeben sein, die geeignet sind, die Verhältnisse, unter denen der Wettbewerb stattfindet, zum Schaden eines an der Leistung orientierten Wettbewerbs nicht unerheblich zu belasten.

b) Der Schutz des lauteren Wettbewerbs durch § 1 UWG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG kann Einschränkungen der Freiheit, im Wettbewerb die eigene Meinung zu äußern, notwendig machen, die außerhalb des Bereichs des Wettbewerbs nicht oder nicht in diesem Umfang gelten. Eine unlautere Behinderung von Mitbewerbern oder andere unmittelbare Beeinträchtigungen des Leistungswettbewerbs sind dazu keine Voraussetzung.

c) Bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung einer Wettbewerbshandlung nach § 1 UWG als sittenwidrig kommt es nicht auf die Meinung einer besonders streng urteilenden Minderheit an. Die rechtliche Wertung hat jedoch im Tatsächlichen darauf aufzubauen, wie - gegebenenfalls auch wie unterschiedlich - die Werbemaßnahme in den angesprochenen Verkehrskreisen aufgefaßt werden kann.

d) Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige (hier: "H.I.V. POSITIVE"), die schweres Leid von Menschen als Werbethema benutzt, um - auch durch die Thematisierung gerade in der Wirtschaftswerbung eines Unternehmens - Emotionen aufzurühren, auf diese Weise das Unternehmen zum Gegenstand öffentlicher Aufmerksamkeit zu machen und so den Verkauf der eigenen Waren zu fördern.

e) Zur Frage, ob eine derartige Anzeige geeignet ist, den Wettbewerb wesentlich zu beeinträchtigen.

OLG-HAMBURG – Urteil, 5 U 111/01 vom 28.11.2001

Die Versendung von Einkaufsgutscheinen über DM 30.- an 1,5 Mio Gewerbetreibende durch einen Internet-Versandhandel für Büroartikel verstößt auch nach der Aufhebung der ZugabeVO und des RabattG gegen § 1 UWG.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 6 U 54/01 vom 27.11.2001

Der Anzeigentext: "Raus mit den Jungen Wilden! Wir brauchen dringend Platz! Deshalb setzen wir unsere Modelle gnadenlos vor die Türe - als junge Wilde. Mit 'Tageszulassung', Null km und dickem Preisvorteil." Ist wettbewerbswidrig, weil er den Eindruck einer über den normalen Geschäftsverkehr hinausgehenden Besonderheit der Verkaufsveranstaltung erweckt.

BGH – Urteil, I ZR 54/96 vom 19.09.2001

Leitsatz:

Bestehen ausnahmsweise gewichtige Interessen des Beklagten gegenüber dem auf eine unrichtige geographische Herkunftsangabe gestützten Kennzeichnungsverbot, so greift dieses nicht durch, wenn aufgrund entlokalisierender Zusätze einer Irreführung des Verkehrs (hier: über die Herkunft eines Bieres aus einer bestimmten Produktionsstätte) in ausreichendem Maße entgegengewirkt wird und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs daneben nicht ins Gewicht fallen.

Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung kann eine Wechselwirkung zwischen den Anforderungen an entlokalisierende Zusätze und der Relevanz der Herkunft der Ware für die Kaufentscheidung der Verbraucher bestehen.

BGH – Urteil, I ZR 54/96 vom 19.09.2001

Bestehen ausnahmsweise gewichtige Interessen des Beklagten gegenüber dem auf eine unrichtige geographische Herkunftsangabe gestützten Kennzeichnungsverbot, so greift dieses nicht durch, wenn aufgrund entlokalisierender Zusätze einer Irreführung des Verkehrs (hier: über die Herkunft eines Bieres aus einer bestimmten Produktionsstätte) in ausreichendem Maße entgegengewirkt wird und verbleibende Fehlvorstellungen des Verkehrs daneben nicht ins Gewicht fallen.

Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung kann eine Wechselwirkung zwischen den Anforderungen an entlokalisierende Zusätze und der Relevanz der Herkunft der Ware für die Kaufentscheidung der Verbraucher bestehen.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U (Kart) 1/01 vom 25.06.2001

Leitsätze:

1. Die Genehmigung einer Tarifklausel eines Stromlieferanten durch eine Landesbehörde nach § 13 Abs. 2 BTO Elt schließt eine kartellrechtliche Überprüfung dieser Klausel nicht aus.

2. Die Erhebung einer Gebühr durch einen Stromlieferanten und Netzbetreiber für den Fall, dass ein Kunde den Stromliefervertrag beendet und den Stromlieferanten wechseln möchte ("Wechselgebühr"), stellt eine unbillige Behinderung anderer Stromlieferanten i. S. d. § 20 Abs. 1 GWB dar und damit zugleich einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung als Netzbetreiber i. S. d. § 19 Abs. 1 GWB.

3. Eine Verwirklichung des Ziels des Energiewirtschaftsgesetzes 1998, den bis dahin weitgehend monopolistisch strukturierten Markt der Stromversorgung i. S. eines fairen, diskriminierungsfreien Wettbewerbs zu liberalisieren, ist nur gewährleistet, wenn die Netzzugangskosten für alle Beteiligten gleich sind. Dies wiederum setzt voraus, dass im Fall eines (wettbewerbsrechtlich erwünschten) "Tarifhoppings" die dem Netzbetreiber erwachsenden Aufwendungen weder dem wechselwilligen Kunden noch dem neuen Stromlieferanten auferlegt, sondern in den allgemeinen Netzkosten aufgefangen werden.

OLG Naumburg, Urt vom 25.06.2001, 1 U (Kart) 1/01;
vorgehend LG Magdeburg, Urt vom 22.12.2000, 7 O 49/00

BGH – Urteil, I ZR 203/97 vom 13.07.2000

Unternehmenskennzeichnung

UWG § 3

Zur Frage der Irreführung durch Verwendung des Begriffs der Gesundheitsforschung im Firmennamen eines Unternehmens.

BGH, Urteil vom 13. Juli 2000 - I ZR 203/97 -
OLG München
LG München I

BGH – Beschluss, I ZR 222/97 vom 24.05.2000

Falsche Herstellerpreisempfehlung

UWG § 3; ZPO § 256

a) Die Angabe einer zu hohen Herstellerpreisempfehlung in einer Werbeanzeige stellt eine irreführende Werbung dar, auch wenn es sich um einen kleingedruckten Hinweis handelt und aus anderen in der Anzeige mitgeteilten Umständen (hier: Preisangabe und Herausstellung der Preisdifferenz) auf die Unrichtigkeit der Preisempfehlung geschlossen werden kann.

b) Für die Feststellung der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz genügt es, wenn der Eintritt des Schadens wahrscheinlich, d.h. mit einiger Sicherheit zu erwarten ist. Liegt jedoch ein kalkulierbarer Schaden aufgrund einer eher geringfügigen Irreführung fern, muß der Kläger Näheres zu dem behaupteten Schaden vortragen, indem er beispielsweise darlegt, in welchem Umfang die Parteien dieselben Kunden ansprechen und wie sich Werbeaktionen des in Rede stehenden Wettbewerbers üblicherweise auf seine Umsätze auswirken.

BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - I ZR 222/97 -
OLG Hamm
LG Hagen

BGH – Urteil, I ZR 287/97 vom 27.04.2000

Fachverband

UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 F.: 25. Juli 1994

a) Zur Frage der Prozeßführungsbefugnis eines Fachverbandes, dessen satzungsgemäße Hauptaufgabe in der Förderung und Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder besteht.

b) Bei einem ordnungsgemäß gegründeten und aktiv tätigen Verband spricht eine tatsächliche Vermutung für die tatsächliche Zweckverfolgung, die der Gegner grundsätzlich zu widerlegen hat. Durch die am 1. August 1994 in Kraft getretene UWG-Novelle vom 25. Juli 1994 (BGBl. I 1738) ist insoweit keine Änderung eingetreten.

BGH, Urt. v. 27. April 2000 - I ZR 287/97 -
OLG Köln
LG Köln

BGH – Urteil, I ZR 254/97 vom 17.02.2000

Computerwerbung

UWG § 3

a) Begründet ein in der Werbung blickfangmäßig herausgestelltes PC-Komplettangebot bei dem angesprochenen Verkehr die Erwartung einer sofortigen Mitnahmemöglichkeit, so erwartet ein Kaufinteressent im allgemeinen nicht nur das Vorhandensein eines ausreichenden Warenvorrates im Geschäftslokal (Lieferfähigkeit), sondern auch, daß ihm die Ware - selbst wenn es zur Herbeiführung des Auslieferungszustandes noch einer in wenigen Minuten zu erledigenden Endmontage bedarf - sofort ausgehändigt wird.

b) Zur Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der in einer Fußzeile einer Werbeanzeige enthaltene Hinweis "Aufgrund der Vielzahl der Waren ist nicht immer alles sofort verfügbar, wir bestellen sofort für Sie. Keine Mitnahme-Garantie." geeignet ist, irrtumsausschließend zu wirken, wenn der Verkehr aufgrund der Gestaltung der Werbung eine sofortige Mitnahmemöglichkeit in bezug auf die beworbene Ware erwartet.

BGH, Urt. v. 17. Februar 2000 - I ZR 254/97 -
OLG Braunschweig
LG Braunschweig

BGH – Urteil, I ZR 97/98 vom 10.02.2000

UWG § 1; AMG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 5, § 21; HWG § 3a; LMBG § 1 Abs. 1

Zur Frage der Arzneimitteleigenschaft eines L-Carnitin enthaltenden Präparats, das vom Hersteller als diätetisches Lebensmittel bezeichnet wird, aber - in Kapselform und verpackt in Faltschachteln mit Blisterstreifen - ausschließlich über Apotheken vertrieben wird.

BGH, Urt. v. 10. Februar 2000 - I ZR 97/98 -
OLG Hamm
LG Hagen

BGH – Urteil, I ZR 196/97 vom 20.01.2000

Ambulanter Schlußverkauf

UWG § 7 Abs. 1 und 3 Nr. 1

Ein Schlußverkauf, der in der zeitlichen Lage der Sommerschlußverkäufe ohne Bezug zu einer stationären Verkaufsstätte in einer nur für die Dauer des Schlußverkaufs eingerichteten provisorischen Verkaufsstätte angekündigt wird, stellt keine zulässige Sonderveranstaltung dar.

BGH, Urteil v. 20. Januar 2000 - I ZR 196/97 -
OLG Düsseldorf
LG Düsseldorf

EUGH – Urteil, C-101/98 vom 16.12.1999

Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1898/87 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung in Verbindung mit Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 89/398 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind, ist dahin auszulegen, daß ein Milcherzeugnis, bei dem das Milchfett aus diätetischen Gründen durch Pflanzenfett ersetzt worden ist, nicht als "Käse" bezeichnet werden darf.

Für Erzeugnisse aus Milch, bei denen ein natürlicher Bestandteil der Milch durch einen Fremdstoff ersetzt worden ist, ist die Verwendung einer Bezeichnung wie "Diät-Käse (oder Diät-Weichkäse) mit Pflanzenöl für die fettmodifizierte Ernährung" auch dann nicht zulässig, wenn diese Bezeichnung durch beschreibende Zusätze auf der Verpackung wie "Dieser Diät-Käse ist reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren" oder "Dieser Diät-Käse ist ideal für eine cholesterinbewusste Lebensweise" ergänzt wird. Diese beschreibenden Zusätze zeigen nämlich nicht nur nicht eindeutig an, daß das Milchfett vollständig durch Pflanzenfett ersetzt worden ist, sie erhöhen sogar die Verwechslungsgefahr für den Verbraucher noch dadurch, daß sie unter Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung durch die rechtswidrige Verwendung des Begriffes "Käse" den Eindruck erwecken, es handele sich bei den genannten Erzeugnissen um Milcherzeugnisse.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 6936/99 vom 26.11.1999

5 U 6936/99
102.0.94/99 LG Berlin § 938 ZPO; 8 Abs. 1 UWG

1. Der Antragsteller macht sich einen unter Überschreitung des richterlichen Fassungsermessens iSd § 938 ZPO zugesprochenen Anspruch zu eigen, wenn er die Zurückweisung der hiergegen gerichteten Berufung beantragt.

2. Der Abriss eines Gebäudes rechtfertigt keinen Räumungsverkauf iSd § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UWG, wenn der Veranstalter hiervon nur aufgrund der deswegen ihm gegenüber ausgesprochenen Kündigung der Räume betroffen ist und eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs in neu zu errichtenden Geschäftsräumen nicht geplant ist.

Kammergericht, Urteil vom 26. November 1999 - nicht anfechtbar -

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