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wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 14.98 vom 03.06.1999

Rechtsgebiete:VermG, DMBilG, URüV
Schlagworte:Unternehmensrückgabe, wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage, maßgebliches Unternehmen, Gegenstand der Unternehmensrückgabe, Vergleichbarkeit, zurückzugebendes Unternehmen als Beurteilungsmaßstab, rechtsformlose Vermögensmasse als Restitutionsobjekt, Mindestkapital, Kommanditgesellschaft, § 5 Abs. 1 Satz 3 URüV als Rechtsfolgenregelung.
Stichwort:wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 1 VermG über eine auszugleichende wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bezieht sich auf das zurückzugebende Unternehmen in seiner bei der Rückgabe vorhandenen rechtlichen Gestalt.

2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 URüV regelt nicht die Voraussetzungen, unter denen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 VermG anzunehmen ist, sondern setzt als bloße Rechtsfolgenregelung für ihren Anwendungsbereich eine solche wesentliche Verschlechterung voraus.

Urteil des 7. Senats vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 14.98 -

I. VG Leipzig vom 13.03.1998 - Az.: VG 1 K 203/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.98




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