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wesentliche Veränderung

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 2 S 27.06 vom 06.10.2006

Rechtsgebiete:VwGO, WHG, BbgWG
Schlagworte:Vorläufiger Rechtsschutz, Begründung der sofortigen Vollziehung, Beseitigungsverfügung, Einzelsteganlage, wesentliche Veränderung, Bestandsschutz, Genehmigungsfähigkeit, wasserhaushaltsrechtliche Bewirtschaftungsziele, Beeinträchtigung naturnaher Uferbereiche, Ermessenserwägungen, Präzedenzwirkung, Genehmigungspraxis, Privilegierung von Sammelsteganlagen
Stichwort:wesentliche Veränderung
Leitsatz:Die Wasserbehörde handelt nicht ermessensfehlerhaft, wenn sie Sammelsteganlagen privilegiert und Einzelsteganlagen grundsätzlich nicht ohne das Vorliegen schwerwiegender Gründe genehmigt, um die Zahl der an einem Gewässer vorhandenen Steganlagen und die hiervon ausgehende Beeinträchtigung naturnaher Uferbereiche zu reduzieren,
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 27.06




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