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wesentliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Beschluss, 1 WF 105/09 vom 26.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:zur Zulässigkeit der Abänderungsklage, wesentliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
Stichwort:wesentliche Änderung der maßgeblichen Verhältnisse
Leitsatz:1. Maßgeblich ist, wann die wesentliche Änderung tatsächlich eingetreten ist, nicht der frühere Zeitpunkt der Vorhersehbarkeit, wie dem eindeutigen Wortlaut des § 323 Abs. 2 ZPO ("entstanden") zu entnehmen ist.

2. Das Hineinwachsen in eine höhere Altersstufe z B kann, muss aber nicht als künftige Erhöhung in das Urteil des Vorprozesses aufgenommen werden.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 WF 105/09




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