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wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation

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LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 2007/05 vom 27.06.2006

Rechtsgebiete:TVG, Rationalisierungsschutzabkommen für das Bankgewerbe
Schlagworte:Schließung von Bankfilialen, Rationalisierungsschutzabkommen, Rationalisierungsmaßnahme, wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation
Stichwort:wesentliche Änderung der Arbeitsorganisation
Leitsatz:Zum Begriff der Rationalisierungsmaßnahme nach dem Rationalisierungsschutzabkommen im Bankgewerbe.

Werden aus Gründen der Produktivitäts-Steigerung insgesamt sechs von achtzehn Filialen eines Bankinstituts mit der Maßgabe geschlossen, dass die Kunden von fünf geschlossenen Filialen künftig in anderen ortsnahen Filialen mitbetreut, hingegen der Kundenstamm der sechsten Filiale an ein dort ansässiges Bankinstitut übertragen werden soll, steht dies der Beurteilung als einheitliche Maßnahme der wesentlichen Änderung der Arbeitsorganisation nicht entgegen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 2007/05




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