JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > W > Wesensgehalt von Grundrechten
| Rechtsgebiete: | UWG, HWG, GG, Richtlinie 2001/83/EG, EUV, EMRK |
| Stichwort: | Wesensgehalt von Grundrechten |
| Leitsatz: | Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG in Verbindung mit Art. 90 lit. f) der Richtlinie 2001/83/EG darf ein für die Behandlung von Kopflausbefall zugelassenes Arzneimittel auch dann nicht unter Verwendung eines Testergebnisses der Stiftung Warentest beworben werden, wenn die Werbung keine (auch nur mittelbare) Gesundheitsgefährdung verursacht. Im durch die Richtlinie 2001/83/EG gemeinschaftsrechlich vollharmonisierten Bereich der Arzneimittelwerbung ist für eine nach Maßgabe des Art. 12 Abs. 1 GG vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG als konkreter Gefährdungstatbestand kein Raum. Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss v. 22.10.1986, Az. 2 BvR 197/83 - Solange II; Beschluss vom 7.6.2000, Az. 2 BvL 1/97 - Bananenmarktordnung) ist derzeit sekundäres Gemeinschaftsrecht nicht am Maßstab der Grundrechte zu prüfen. Auf der Ebene der Fachgerichte tritt wegen des aus Art. 19 Abs. 4 GG folgenden Gebots des effektiven Rechtsschutzes an die Stelle der Prüfung deutscher Grundrechte eine Grundrechtsprüfung nach dem Maßstab des europäischen Rechts. Die Auslegung des § 11 Abs. 1 Nr. 2 HWG, Art. 90 lit. f) der Richtlinie 2001/83/EG als abstrakter Gefährdungstatbestand ist mit dem gemäß Art. 6 Abs. 2 EUV verbindlichen höherrangigen Gemeinschaftsrecht - insbesondere dem europarechtlichen Grundrecht der Berufsfreiheit sowie dem Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK - vereinbar. |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 13/09 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Landwirtschaftlicher Betrieb, Nebenerwerb, Weinanbau, Einvernehmen, untere Baurechtsbehörde, Planungshoheit, Splittersiedlung, Raumbedeutsames Vorhaben |
| Stichwort: | Wesensgehalt von Grundrechten |
| Leitsatz: | 1. Die mit der unteren Baurechtsbehörde identische Gemeinde kann sich nicht auf § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB berufen und daher einem Vorhaben im Außenbereich nicht die Versagung ihres Einvernehmens entgegenhalten (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 19.08.2004 - 4 C 16.03 -, BVerwGE 121, 339). 2. Im Rahmen der Anfechtungsklage einer mit der unteren Baurechtsbehörde identischen Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem ein vorher von der Gemeinde abgelehnter Bauvorbescheid zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich erteilt worden ist, kann die Gemeinde nur eine Verletzung ihrer materiell-rechtlichen Planungshoheit geltend machen; auf das in § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB normierte vollständige Prüfungsprogramm zur planungsrechtlichen Zulässigkeit kann sie sich nicht berufen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 8 S 1686/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Stichwort: | Wesensgehalt von Grundrechten |
| Leitsatz: | 1. Wird dem Angeklagten, der die Frist zur Begründung der Revision versäumt hat, nach Beginn der Strafvollstreckung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, so wandelt sich die bereits erfolgte Strafhaft nicht nachträglich in Untersuchungshaft um (Anschluss an BGHSt 18, 34 = NJW 1962, 2359). 2. Wird die Strafvollstreckung nach Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beendet und gelangt der Angeklagte nach rechtskräftiger Verurteilung nicht erneut in Strafhaft, bleibt die Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zuständig. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Beschluss, III-3 Ws 179/09 | |
| Rechtsgebiete: | BImschG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Straßenausbau, Verkehrslärm, Immissionsschutz, Lärmschutzwand, Lärmsanierung |
| Stichwort: | Wesensgehalt von Grundrechten |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 563/06 | |
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