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Wertpapierhandelsunternehmen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 257/08 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:kickback, Anlageberatung
Stichwort:Wertpapierhandelsunternehmen
Leitsatz:1. Ein Wertpapierhandelsunternehmen ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (kickback-Zahlungen), die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Dies gilt auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte.

2. Hat ein Anleger, etwa durch eine Fondsbeteiligung, besondere, außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt, so sind diese auf den erlittenen Schaden vorerst anzurechnen. Der (möglichen) Versteuerung der Schadensersatzleistung kann durch die Feststellung Rechnung getragen werden, dass die Schadensersatzpflicht den Ausgleich etwaiger auf der Ersatzleistung beruhender, künftiger steuerlicher Nachteile umfasst.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 257/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 34/08 vom 17.06.2009

Rechtsgebiete:BGB, WpHG
Schlagworte:Konto, Kontoführung, Omnibuskonto, Wertpapierdienstleistung, Schadenersatz, Schadensersatz, Schutzgesetz
Stichwort:Wertpapierhandelsunternehmen
Leitsatz:1. Die Kunden eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, das zur Führung von Konten nicht berechtigt ist, können das zur Kontoführung eingeschaltete Kreditinstitut nicht allein aufgrund der Tatsache, dass die dort eingezahlten Gelder entgegen § 34 a WpHG statt auf Einzelkonten auf einem sog. Omnibuskonto des Wertpapierdienstleistungsunternehmens verwahrt wurden, auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.

2. § 34 a WpHG, der kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB, darstellt, regelt ausschließlich die Pflichten eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens, das zur Kontoführung nicht berechtigt ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 34/08

BGH – Beschluss, IX ZB 230/07 vom 05.02.2009

Rechtsgebiete:InsO, GG
Stichwort:Wertpapierhandelsunternehmen
Leitsatz:a) Dem Insolvenzverwalter steht ein Beschwerderecht gegen die Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans nicht zu.

b) Die Vorschriften über die Feststellung der Forderungen der Insolvenzgläubiger können in einem Insolvenzplan nicht abbedungen werden.
Volltext: BGH - Beschluss, IX ZB 230/07

BFH – Urteil, X R 14/07 vom 02.09.2008

Rechtsgebiete:EStG, FGO, KredWG
Stichwort:Wertpapierhandelsunternehmen
Volltext: BFH - Urteil, X R 14/07


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