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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 4.08 vom 19.02.2009

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Unternehmen, Unternehmensbeteiligung, Aktien, Wertpapiere, Restitution, Belegenheit, Aufbewahrungsort, räumlicher Geltungsbereich
Stichwort:Wertpapiere
Leitsatz:Im Vermögensrecht sind Aktien unabhängig von der Höhe ihres Anteils am gezeichneten Kapital als Beteiligung an dem Unternehmen anzusehen. Lag der Sitz des Unternehmens im Beitrittsgebiet, so ist für einen auf den verfolgungsbedingten Verlust der Aktien gestützten Restitutionsanspruch der räumliche Geltungsbereich des Vermögensgesetzes eröffnet, unabhängig davon, wo die Aktien aufbewahrt wurden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 4.08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 52/03 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:EGBGB, ZPO
Schlagworte:Argentinien, Anleihen, Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Arrest, Arrestgrund, Vollstreckungsgefährdung, Immunität, Zwangsvollstreckung, ordre public, Notstand
Stichwort:Wertpapiere
Leitsatz:Die Gegenseitigkeit der Zwangsvollstreckung ist nicht verbürgt, wenn die Gerichte im Vollstreckungsstaat einem deutschen Zahlungstitel gegen den Fiskus (hier: Republik Argentinien) nur deklaratorische Wirkung beimessen bzw. ihn unter Hinweis auf die dortige (argentinische) Notstandsgesetzgebung als nicht durchsetzbar erachten (§ 917 Abs. 2 ZPO).

Unter den vorgenannten Voraussetzungen kann auch der allgemeine Arrestgrund der Vollstreckungsgefährdung vorliegen (§ 917 Abs. 1 ZPO).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 52/03

OLG-FRANKFURT – Urteil, 8 U 149/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:EGBGB, ZPO
Schlagworte:Argentinien, Anleihen, Wertpapiere, Schuldverschreibungen, Arrest, Arrestgrund, Arrestbefehl, Vollstreckungsgefährdung, Zwangsvollstreckung, Annahmeverzug, Eigentümergrundschuld, Arresthypothek
Stichwort:Wertpapiere
Leitsatz:1. Dem Arrestkläger fehlt das Sicherungsbedürfnis, wenn er bereits aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Titels (hier: Urkundenvorbehaltsurteil) unmittelbar gegen die Arrestbeklagte vollstrecken kann. Es spielt keine Rolle, dass die Arrestbeklagte im Hauptsacheverfahren zur Zahlung nur Zug um Zug gegen Aushändigung von Wertpapieren verurteilt wurde und dass der Annahmeverzug noch nicht festgestellt worden ist.

2. Der Arrestbefehl wird bereits mit Verkündung des auf Widerspruch ergangenen Arresturteils erster Instanz ex tunc unwirksam. Eine Arresthypothek wandelt sich dann in eine Eigentümergrundschuld um.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 8 U 149/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 35/07 vom 16.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, DepotG, StGB
Schlagworte:Wertpapiere, Daytrading, Depot, Eigentumserwerb, Eigentümer, Schadenersatz, Schadensersatz, Pflichtverletzung
Stichwort:Wertpapiere
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 35/07


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