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Wertguthaben

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 14 Sa 410/08 vom 04.08.2008

Rechtsgebiete:ATG, BGB
Schlagworte:Insolvenzsicherung, Wertguthaben, Altersteilzeit
Stichwort:Wertguthaben
Leitsatz:§ 8a ATG regelt - weitergehend als zuvor § 7 d SGB IV - Verpflichtungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Insolvenzsicherung von Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis. Die Vorschrift ist aber keine Schutznorm im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB, die bei fehlender Insolvenzsicherung eine persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH begründen kann.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 14 Sa 410/08



BAG – Urteil, 9 AZR 207/06 vom 13.02.2007

Rechtsgebiete:TV ATZ, ZPO, BGB, StGB, GmbHG, SGB IV, InsO
Schlagworte:Altersteilzeit - Insolvenz - Wertguthaben - Betrug
Stichwort:Wertguthaben
Leitsatz:1. Spiegelt der Geschäftsführer einer GmbH-Arbeitgeberin vor, die tariflich vorgeschriebene Insolvenzsicherung eines Wertguthabens aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis sei erfolgt, kann dies seine Schadensersatzpflicht nach § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 263 StGB begründen. Er kann einen Betrug iSd. § 263 Abs. 1 StGB durch Täuschung des Betriebsrats zu Lasten eines Arbeitnehmers begangen haben, wenn der Betriebsrat auf Grund einer Betriebsvereinbarung berechtigt war, den Nachweis der Insolvenzsicherung zu verlangen.

2. Der Geschäftsführer haftet dann gem. § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 263 Abs. 1 StGB persönlich für den Schaden, der dem Arbeitnehmer durch die (teilweise) Nichterfüllung seines erarbeiteten und nicht gesicherten Wertguthabens in der Insolvenz entsteht. Der Eintritt eines derartigen Schadens ist regelmäßig zu erwarten; denn das vor Insolvenzeröffnung erarbeitete Wertguthaben wird nach § 108 Abs. 2 InsO nur als Insolvenzforderung berichtigt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 207/06

LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 2 Sa 418/05 vom 10.01.2006

Rechtsgebiete:BGB, AltersteilzeitG, TVG, TV Altersteilzeit für die Metallindustrie
Schlagworte:Altersteilzeit, Betriebsübergang in der Insolvenz, Wertguthaben, Insolvenzsicherung, Tilgung der Wertguthabenansprüche
Stichwort:Wertguthaben
Leitsatz:Eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell, bei der ein Betriebsübergang in der Insolvenz stattgefunden hat, ist dergestalt abzuwickeln, dass die Leistungen in der Freistellungsphase zunächst vom Betriebsübernehmer, anteilig der bei ihm verbrachten Arbeitsphase, zu erbringen sind und sodann die Insolvenzschuldnerin bzw. der Insolvenzverwalter einzustehen hat (entgegen BAG von 19.10.2004 - 9 AZR 647/03 - BB 2005,1339).
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 2 Sa 418/05

BAG – Urteil, 9 AZR 436/04 vom 13.12.2005

Rechtsgebiete:AltTZG, BGB, GmbHG, SGB IV, StGB, ZPO
Schlagworte:Persönliche Haftung, unterbliebene Sicherung, Wertguthaben
Stichwort:Wertguthaben
Leitsatz:1. Sind von einer GmbH keine Vorkehrungen getroffen worden, die der "Erfüllung der Wertguthaben" aus Altersteilzeitarbeitsverhältnissen bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH dienen, so haftet der Geschäftsführer der GmbH nicht persönlich nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 7d SGB IV für Schäden, die den Arbeitnehmern durch die Nichterfüllung ihrer Wertguthaben wegen Insolvenz der GmbH entstehen. Wertguthaben sind keine sonstigen Rechte i.S.d.. § 823 Abs. 1 BGB. § 7d SGB IV ist kein Schutzgesetz i.S.d.. § 823 Abs. 2 BGB.

2. Nicht entschieden ist, ob dies auch für die unterbliebene Insolvenzsicherung von Wertguthaben nach In-Kraft-Treten des § 8a AltTZG ab 1. Juli 2004 gilt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 436/04


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