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Wertgutachter

Entscheidungen der Gerichte

OLG-FRANKFURT – Urteil, 13 U 62/05 vom 28.03.2007

1. Die Haftung eines Gutachters kann auf die diligentia quam in suis bei einem Gefälligkeitsvertrag konkludent beschränkt sein.

2. Zwischen dem von den Grundstückskäufern beauftragten Wertgutachter und dem Grundstücksverkäufer besteht keine Gesamtschuldnerschaft.

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