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Wertgrenzen Verwerfungsurteil Fristberechnung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 258/09 vom 08.04.2009

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Wertgrenzen Verwerfungsurteil Fristberechnung
Stichwort:Wertgrenzen Verwerfungsurteil Fristberechnung
Leitsatz:1. Die Wertgrenzen der §§ 79 Abs. 1, 80 OWiG gelten auch für das Verwerfungsurteil nach § 74 OWiG, wobei die maßgeblichen Angaben dafür dem Inhalt des Bußgeldbescheides zu entnehmen sind.

2. Bei einem in Abwesenheit des Betroffenen verkündeten Urteil nach § 74 OWiG wird die Rechtsmitteleinlegungsfrist durch die Zustellung des Urteils in Gang gesetzt (§ 79 Abs. 4 OWiG). An diese Frist schließt sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels an (Anschluss an BGHSt 36, 241).
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 258/09




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