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wertgleiche Abfindung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 10923/08.OVG vom 10.12.2008

Rechtsgebiete:FlurbG, VwGO, AGVwGO
Schlagworte:Flurbereinigungsrecht, Prozessrecht, Abfindung, wertgleiche Abfindung, Widerspruch, Erfolg, Teilerfolg, Teilobsiegen, Widerspruchskosten, Kosten des Widerspruchsverfahrens, außergerichtliche Kosten, Kosten der Rechtsverfolgung, Erstattung
Stichwort:wertgleiche Abfindung
Leitsatz:Hat der Widerspruch gegen den Flurbereinigungsplan zum Teil Erfolg, sind dem Widerspruchsführer die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen in entsprechendem Umfang zu erstatten und können ihm die Spruchstellenkosten nur teilweise auferlegt werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 10923/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 11190/06.OVG vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:wertgleiche Abfindung, Land von gleichem Wert, zu berücksichtigende Umstände, wertbestimmende Faktoren, alte Reben, ewiger Weinberg, Rutschung
Stichwort:wertgleiche Abfindung
Leitsatz:Das Interesse an der Zuteilung von mit alten, wurzelechten Reben bestockten Flächen ist bei der Abfindungsgestaltung nur dann zu berücksichtigen, wenn hierauf besonders hingewiesen worden ist.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 11190/06.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 15 KF 14/06 vom 27.06.2007

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Abfindung, wertgleiche, Abfindungsfläche, Altbesitz, Besitzeinweisung, vorläufige, Betriebsstruktur, Eingriff in, Eingriff in Betriebsstruktur, Eingriff, offensichtlich unzumutbar, Einlagefläche, Flurbereinigung, Missverhältnis, offensichtlich grobes, Neubesitz Stilllegungsfähigkeit (Abfindung Flurbereinigung), vorläufige Besitzeinweisung, wertgleiche Abfindung
Stichwort:wertgleiche Abfindung
Leitsatz:Zu den Anforderungen an eine vorläufige Besitzeinweisung in Flurbereinigungsverfahren (§ 65 FlurbG).

Zum Einwand der wertgleichen Abfindung in Verfahren der vorläufigen Besitzeinweisung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 15 KF 14/06

BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 12.05 vom 26.10.2006

Rechtsgebiete:VwGO, FlurbG
Schlagworte:Flurbereinigung, Flurbereinigungsplan, Wegefläche, Grunddienstbarkeit, Geh- und Fahrrecht, tatsächliche Herrichtung, Zurückstellung der Entscheidung, Entscheidungsvorbehalt, wertgleiche Abfindung, Rechtskraft, Urteil, Streitgegenstand, Schlussfeststellung
Stichwort:wertgleiche Abfindung
Leitsatz:1. Die Forderung des Teilnehmers eines Flurbereinigungsverfahrens nach tatsächlicher Herrichtung einer im Flurbereinigungsplan vorgesehenen Grunddienstbarkeitsfläche zur Ausübung eines Geh- und Fahrrechts wird von der Rechtskraft eines Urteils, mit dem seine Klage auf eine andere, wertgleiche Abfindung abgewiesen wurde, nicht umfasst, wenn die Flurbereinigungsbehörde zuvor im Rahmen ihrer Entscheidung über den Widerspruch des Teilnehmers gegen den Flurbereinigungsplan eine Entscheidung über diese Forderung zurückgestellt hat, weil der Ausgang einer Klage der Grundeigentümer der Wegefläche gegen die Belastung ihres Grundstücks mit dieser Dienstbarkeit abgewartet werden sollte.

2. Dieser Entscheidungsvorbehalt führt dazu, dass der Teilnehmer nicht aus Gründen der Rechtskraft des Urteils über seine wertgleiche Abfindung (§ 44 Abs. 1 FlurbG) gehindert ist, seine Forderung nach tatsächlicher Herrichtung der Wegefläche (§ 44 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 FlurbG) weiterhin, ggf. auch noch gegenüber der Schlussfeststellung (§ 149 Abs. 1 FlurbG), geltend zu machen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 12.05


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