1. Bei Zustimmungsersetzungsverfahren zu der Versetzung eines Arbeitnehmers sind regelmäßig wie bei einer Änderungskündigung zwei Bruttomonatsvergütungen in Ansatz zu bringen.
2. Parallelverfahren - ob Einzelverfahren oder Gruppenverfahren - werden auf 3/10 des Eingangswertes gekürzt.
1. Bei Zustimmungsersetzungsverfahren zu der Versetzung eines Arbeitnehmers sind regelmäßig wie bei einer Änderungskündigung zwei Bruttomonatsvergütungen in Ansatz zu bringen.
2. Parallelverfahren - ob Einzelverfahren oder Gruppenverfahren - werden auf 3/10 des Eingangswertes gekürzt.