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Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassung/Beseitigung einer Betriebsänderung durch Personalabbau

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 61/05 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassung/Beseitigung einer Betriebsänderung durch Personalabbau
Stichwort:Wertfestsetzung im Beschlussverfahren einstweilige Verfügung Unterlassung/Beseitigung einer Betriebsänderung durch Personalabbau
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 61/05




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